❓ Drucksache 21/4855
📋 Worum geht es?
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat der Landesbank Hessen-Thüringen (Helaba) wiederholte Mängel bei der Geldwäscheprävention und der Terrorismusfinanzierungsprävention vorgeworfen. Nach einem Bußgeld von 20.000 Euro im Dezember 2025 folgte ein bestandskräftiger Bescheid vom 13. Mai 2026 mit erneuten Beanstandungen zur Identifizierung und Aktualisierung von Kundendaten sowie zur Risikoanalyse und Überwachung von Transaktionen. Das Land Hessen hält seit einer Kapitalstärkung 2024 einen Anteil von 30,08 Prozent an der Helaba und ist daher als Haupteigentümer mittelbar von den aufsichtsrechtlichen Folgen betroffen.
👥 Wer ist betroffen?
Landesbank Hessen-Thüringen (Helaba), Land Hessen als Anteilseignerin mit 30,08% Beteiligung, Geschäftspartner der Helaba insbesondere Korrespondenzbanken, Kunden des Instituts
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Kleine Anfrage enthält 10 konkrete Fragen: (1) Zahl aufsichtsrechtlicher Beanstandungen seit 2020; (2) Berichtspflicht gegenüber der BaFin; (3) Zeitrahmen für vollständige Umsetzung der Maßnahmen; (4) Bildung von Rückstellungen für Behebung der Mängel; (5) Prüfungen der internen Revision; (6) Entwicklung der Beschäftigtenzahl in der Compliance-Abteilung seit Dezember 2025; (7) Auswirkungen auf das Rating der Helaba; (8) Auswirkungen auf Korrespondenzbanken-Beziehungen; (9) Einfluss auf die Bewertung der Erhöhung des Landesanteils 2024; (10) Vergleichbare Beanstandungen bei anderen Landesbanken in den letzten fünf Jahren.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet: Es gab keine aufsichtsrechtlichen Maßnahmen über die genannten hinaus seit 2020. Die Helaba berichtet der BaFin vierteljährlich zum Ende eines jeden Quartals. Eine fristgerechte Umsetzung der Maßnahmen wird erwartet. Keine Rückstellungen wurden gebildet. Die interne Revision führt jährliche Prüfungen durch und hat derzeit eine anlassbezogene Sonderprüfung eingeleitet. Die Bank hat Compliance-Ressourcen erheblich ausgeweitet durch Sachmittel und neues Personal. Es gibt keine Hinweise auf negative Auswirkungen auf das Rating oder auf Geschäftsbeziehungen zu Korrespondenzbanken. Eine veränderte Risikobewertung der Beteiligung ist nach Ansicht der Landesregierung nicht erforderlich. Zu vergleichbaren Beanstandungen bei anderen Landesbanken liegen der Regierung keine darüberhinausgehenden Erkenntnisse vor.