❓ Pilotprojekt außerörtliche Schutzstreifen für den Radverkehr in Hessen
📋 Worum geht es?
Das Land Hessen führt seit Ende 2025 ein zweijähriges Pilotprojekt durch, um außerörtliche Schutzstreifen für Radverkehr auf Landes- und Bundesstraßen zu erproben. Diese Schutzstreifen sind im Straßenverkehrsrecht normalerweise außerhalb geschlossener Ortschaften nicht vorgesehen und wurden daher per straßenbehördliche Ausnahmegenehmigung angeordnet. Das Projekt betrifft zwei Streckenabschnitte im Landkreis Darmstadt-Dieburg: die Landesstraße L 3098 zwischen Nieder-Beerbach und Ober-Beerbach sowie die Bundesstraße B 426 zwischen Lengfeld und Zipfen.
👥 Wer ist betroffen?
Radfahrer und Zweiradfahrer auf den Pilotstrecken profitieren direkt von den neuen Schutzstreifen. Autofahrer und der Linienbusverkehr könnten durch reduzierte Fahrspuren oder Überholverzichte beeinträchtigt sein. Die Kommunen und Landkreise im Projektgebiet sind als betroffene Verwaltungsebenen eingebunden. Hessen Mobil, das Verkehrsministerium und die unteren Verkehrsbehörden sind als umsetzende und aufsichtsführende Institutionen betroffen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Der Fragesteller verlangt Antworten zu zehn Fragen: (1) Auf welchen Straßen und mit welcher Länge sind Schutzstreifen angeordnet? (2) Nach welchen Kriterien werden Streckenabschnitte ausgewählt? (3) Welche rechtliche Grundlage rechtfertigt die Ausnahmegenehmigungen? (4) Welche Behörde ist für die Anordnung zuständig? (5) Wie werden Kommunen vor Anordnung beteiligt? (6) Welche Auswirkungen auf den Linienbusverkehr sind bekannt? (7) Wie viele Zweiradüberholverbote wurden angeordnet? (8) Warum wird das Überholverbot auf der L 3098 aufgehoben? (9) Welche Einrichtung führt die wissenschaftliche Begleitung durch? (10) Welche Kosten entstehen (aufgeschlüsselt nach Planungs-, Markierungs- und Begleitkosten)?
🔎 Was wurde geantwortet?
Das Dokument enthält nur die Anfrage; die Antwort der Landesregierung liegt noch nicht vor. Aus der Vorbemerkung des Fragestellers konkrete Fakten: Pilotprojekt läuft seit Ende 2025, angelegt auf zwei Jahre. Zwei Pilotstrecken: L 3098 (Nieder-Beerbach – Ober-Beerbach) und B 426 (Lengfeld – Zipfen), beide im Landkreis Darmstadt-Dieburg. Schutzstreifen wurden per straßenbehördliche Ausnahmegenehmigung der unteren Verkehrsbehörde angeordnet. Auf L 3098 wurde ein Zweiradüberholverbot angeordnet, das nach Ortstermin mit dem Verkehrsministerium wieder aufgehoben wird, während Schutzstreifen erhalten bleiben. Dem Fragesteller liegt keine landesweite Übersicht zu Auswahlkriterien, wissenschaftlicher Begleitung und Auswertung vor.