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HessenKleine AnfrageFreie Demokraten

❓ Erstaufnahmeeinrichtungen und räumliche Beschränkungen im Frankfurter Bahnhofsviertel

24. Juli 2026Dokument 21/4860 · WP 21Hessen
Yanki Pürsün
ErstaufnahmeeinrichtungenBahnhofsviertelRäumliche BeschränkungenDrogendelikteDatenerfassung
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Kleine Anfrage behandelt eine Vereinbarung zwischen dem Land Hessen und der Stadt Frankfurt, wonach die Einhaltung räumlicher Beschränkungen für Personen aus Erstaufnahmeeinrichtungen im Frankfurter Bahnhofsviertel künftig verschärft überprüft werden soll. Der Fragesteller kritisiert dies als Widerspruch zu früheren Aussagen der Landesregierung, die erklärt hatte, dass Verstöße gegen räumliche Beschränkungen nicht statistisch erfasst würden und ausländerrechtliche Maßnahmen nicht nach strafrechtlichen Deliktsgruppen ausgewertet werden könnten. Die Anfrage hinterfragt, auf welcher Datengrundlage diese neue Vereinbarung beruht und wie die bisherige Unmöglichkeit der Datenerfassung plötzlich überwunden werden soll.

👥 Wer ist betroffen?

Personen aus hessischen Erstaufnahmeeinrichtungen; Anwohner und Gewerbetreibende im Frankfurter Bahnhofsviertel; Stadt Frankfurt am Main; Hessische Landesregierung (Innenministerium, Justizministerium); Behörden: Landespolizei, Ausländerbehörden, Regierungspräsidien, BAMF.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Der Fragesteller stellt zehn Fragen: (1) Welche Tatsachen- und Datengrundlage hat die Vereinbarung? (2) Wie viele Personen aus Erstaufnahmeeinrichtungen wurden seit 2022 im Bahnhofsviertel festgestellt (mit Differenzierungen nach Jahr, Einrichtung, Anlass, Staatsangehörigkeit)? (3) Wie viele unterlagen räumlichen Beschränkungen? (4) Wie viele Verstöße gegen räumliche Beschränkungen wurden festgestellt? (5) Wie erklärt die Regierung den Widerspruch zwischen früheren Aussagen und der neuen Vereinbarung? (6) Welche Erkenntnisse hatte die Regierung bereits zum Zeitpunkt früherer Antworten? (7) Warum wurden diese Erkenntnisse nicht quantifiziert? (8) Welche Behörden sollen Überprüfungen durchführen? (9) Welche konkreten rechtlichen Folgen sollen bei Verstößen eintreten? (10) Wie wird die Wirksamkeit der Maßnahmen gemessen?

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Regierung antwortet zu Fragen 1-7 gemeinsam: Bei polizeilichen Maßnahmen im Bahnhofsviertel werden wiederholt Personen aus Erstaufnahmeeinrichtungen festgestellt; diese werden im Rahmen behördlicher Melde- und Informationswege weitergegeben. Ein statistisches System ist keine Voraussetzung für operative Reaktionen. Die angeforderten statistischen Auswertungen liegen nicht vor. Es besteht kein Widerspruch zu früheren Aussagen, da Einzelfallerkenntnisse auch ohne formale Statistik vorlagen. Zu Frage 9: Es werden im Einzelfall erforderliche Maßnahmen angewendet (Platzverweise; unmittelbarer Zwang bei Nichtbefolgung). Verstöße werden der Ausländerbehörde mitgeteilt, die eigenständig aufenthalts- oder asylrechtliche Maßnahmen prüft. Ordnungswidrigkeiten- und strafrechtliche Ahndung sind möglich. Zu Fragen 8 und 10: Gesetzliche Zuständigkeiten bleiben unverändert; fachlicher Austausch dauert an. Festlegungen zu neuer Datenerfassung sind nicht getroffen worden.

Quelle: Hessen, Dokument 21/4860, Wahlperiode 21, eingereicht 24. Juli 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.