❓ Finanzierung der generalistischen Pflegefachassistenzausbildung ab 2027
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage behandelt die Finanzierung der neuen generalistischen Pflegefachassistenzausbildung, die ab 1. Januar 2027 die bisherigen Pflegehilfe- und Pflegeassistenzausbildungen ersetzen wird. Während die Betriebskosten der Schulen über einen Ausbildungsfonds finanziert werden sollen, ist die Finanzierung der Miet- und Investitionskosten noch nicht geklärt. Das Hessische Pflegeschulenfinanzierungsgesetz berücksichtigt derzeit nur diese Kosten für die dreijährige Pflegefachausbildung, nicht jedoch für die neue Pflegefachassistenzausbildung. Dies könnte zu Finanzierungslücken für Schulträger führen und bestehende Ausbildungsstandorte gefährden.
👥 Wer ist betroffen?
Pflegeschulen in Hessen, insbesondere Träger von Altenpflegehilfeschulen; Betreiber von Pflegeausbildungseinrichtungen; zukünftige Schüler der generalistischen Pflegefachassistenzausbildung; der Pflegearbeitsmarkt in Hessen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller verlangen von der Landesregierung Auskunft über: (1) den Stand der Vorbereitungen zur Einführung, (2) die Anerkennung der Regelungslücke im Pflegeschulenfinanzierungsgesetz, (3) die Absicht zur Gesetzeserweiterung, (4) einen zeitlichen Rahmen für eine gesetzliche Änderung, (5) das Verfahren zur Mietkostenrefinanzierung, (6) das Verfahren zur Investitionskostenrefinanzierung, (7) Kriterien für die Schuleinbeziehung, (8) die Zahl betroffener Altenpflegehilfeschulen, (9) Übergangsfinanzierungsmaßnahmen bis zur dauerhaften Regelung und (10) Garantien für trägerneutrale Finanzierung.
🔎 Was wurde geantwortet?
Das Dokument enthält ausschließlich die Kleine Anfrage; die Antwort der Landesregierung liegt nicht vor. Die Anfrage identifiziert folgende konkrete Probleme: Die Miet- und Investitionskosten der neuen Pflegefachassistenzausbildung sind im Hessischen Pflegeschulenfinanzierungsgesetz nicht berücksichtigt. Dies könnte zu Finanzierungslücken, gefährdeten Schulstandorten und verzögerten Investitionen führen. Schulen müssen bereits vor der Klärung dieser Fragen Entscheidungen für das Ausbildungsjahr 2027 treffen und benötigen daher schnellstmöglich Planungssicherheit.