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HessenKleine AnfrageAfD

❓ Drucksache 21/4867

27. Juli 2026Dokument 21/4867 · WP 21Hessen
Robert Lambrou, Volker Richter, Gerhard Bärsch, Arno Enners, Sandra Weegels, Pascal Schleich, Christian Rohde, Bernd Erich Vohl
EinbürgerungSozialleistungenArbeitslosengeldStaatsangehörigkeitLebensunterhalt
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Anfrage befasst sich mit der Einbürgerungspraxis in Hessen. Das Staatsangehörigkeitsgesetz verlangt grundsätzlich, dass Antragsteller ihren Lebensunterhalt ohne existenzsichernde Sozialleistungen (ALG II, Sozialhilfe) bestreiten können. Arbeitslosengeld (ALG I) wird hierin nicht explizit erwähnt. Die AfD-Fragesteller möchten wissen, wie hessische Behörden diese Regelung in der Praxis handhaben, welche Ausnahmen es gibt und in welchem Umfang Personen mit Sozialleistungsbezug trotzdem eingebürgert werden.

👥 Wer ist betroffen?

Ausländische Personen, die einen Antrag auf Einbürgerung in Hessen stellen; Familien von Antragstellern; Hessische Staatsangehörigkeitsbehörden bei den Regierungspräsidien Darmstadt, Gießen und Kassel; Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Anfrage stellt zehn Fragen: (1) Einbürgerungszahlen 2021–2025 nach Herkunftsländern; (2) Rechtsgrundlagen der Einbürgerungen (§ 4 Abs. 3, § 6, § 10 StAG); (3) Anzahl der Verfahren mit festgestelltem Bezug von ALG II/Sozialhilfe; (4) Fälle, in denen trotz Sozialleistungsbezug eingebürgert wurde; (5) Verfahren mit Arbeitslosengeld-Bezug; (6) sonstige Ausnahmeregelungen; (7) Maßstäbe und Verwaltungsvorschriften für die Behördenprüfung; (8) Daten zum Sozialleistungsbezug nach Einbürgerung; (9) Ablehnungsquoten und Ablehnungsgründe; (10) Fallgruppen ohne Weitergabe an die Regierungspräsidien

🔎 Was wurde geantwortet?

Das Innenministerium antwortet: Die zehn häufigsten bisherigen Staatsangehörigkeiten bei Einbürgerungen sind Syrien, Türkei, Afghanistan, Pakistan, Iran, Rumänien, Russland, Indien, Polen und Italien. Die Statistik erfasst nicht den Erwerb durch Geburt (§ 4 StAG) oder Annahme als Kind (§ 6 StAG). Zu den Fragen zum Sozialleistungsbezug während Einbürgerungsverfahren teilt das Ministerium mit: weitere Daten liegen nicht vor (Verweis auf Drucksache 21/3451). Sonstige Ausnahmeregelungen: Nach § 8 Abs. 2 StAG kann von der Unterhaltsfähigkeit aus Gründen des öffentlichen Interesses oder zur Vermeidung besonderer Härte abgesehen werden. Maßstäbe: Behörden prüfen nach gesetzlichen Vorgaben und Anwendungshinweisen des Bundesministeriums des Innern. Zu Daten über Sozialleistungsbezug nach Einbürgerung: keine Daten vorhanden. Ablehnungen: Ab 2025 wird erfasst; im Jahr 2025 wurden 733 Anträge abgelehnt, aber die Ablehnungsgründe werden statistisch nicht erfasst. Weitergabe an Regierungspräsidien: alle Anträge werden zur Entscheidung vorgelegt.

Quelle: Hessen, Dokument 21/4867, Wahlperiode 21, eingereicht 27. Juli 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.