❓ Registrierung und Verteilung ukrainischer Staatsangehöriger in Hessen
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage befasst sich mit der Registrierung, Erfassung und Verteilung von ukrainischen Geflüchteten in Hessen durch das FREE-System (Fachverfahren zur Registrierung, Erfassung und Erstverteilung). Sie ist eine Folgeanfrage zur Drucksache 21/3664 und vertieft die Fragen zur Bekämpfung von Mehrfachregistrierungen zwischen EU-Mitgliedstaaten, zur Rolle der Temporary Protection Directive Platform (TPD-Plattform) und zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2001/55/EG zur ausgewogenen Verteilung von Schutzbefohlenen.
👥 Wer ist betroffen?
Ukrainische Geflüchtete (insbesondere solche mit möglichen Mehrfachregistrierungen), hessische Behörden (Ausländerbehörden, Sozialämter), andere EU-Mitgliedstaaten, andere deutsche Bundesländer, das Hessische Statistische Landesamt.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die AfD-Fraktion stellt zehn Fragen: (1) Verfahrenswege zur Mitteilung von Mehrfachregistrierungen; (2) Anwendung der TPD-Plattform in EU-Staaten; (3) welche Mitgliedstaaten Daten eingeben; (4) Unterschiede bei Datenkategorien; (5) Rechtsgrundlagen für Nicht-Einleitung von Aufenthaltsbeendungsmaßnahmen; (6) Gründe gegen ausgewogene Verteilung; (7) Gründe für fehlende Daten zu Mehrfachregistrierungen; (8) Hinweise auf Mehrfachregistrierungen; (9) Erklärung von Datenabweichungen zwischen Systemen; (10) Verfahren zur Prüfung von Vermögenswerten.
🔎 Was wurde geantwortet?
Das Dokument enthält nur die Kleine Anfrage; die Antwort der Landesregierung liegt noch nicht vor. Das Dokument verweist auf erhebliche Datendiskrepanzen: Das FREE-System erfasste zum 31. Dezember 2025 insgesamt 147.496 ukrainische Staatsangehörige, während das Ausländerzentralregister (AZR) nur 106.681 Personen seit 24. Februar 2022 erfasst und das Hessische Statistische Landesamt 111.390 Personen meldet. Die Anfrage kritisiert, dass automatisierte Dublettenprüfungen durchgeführt werden, aber keine konkreten Daten zu erkannten Mehrfachregistrierungen vorliegen.