❓ Fernwärme in Hessen: Informationsdefizite, Aufsichtslücken und Bewertung der Landesregierung
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage behandelt die Energieversorgung in Hessen, insbesondere Fernwärme. Der Fragesteller, ein fraktionsloses Mitglied des Landtags, kritisiert, dass die Landesregierung keine systematischen Daten über Fernwärmepreise oder kommunale Energieversorger erhebt und seit 2023 keine Abstimmungen mit großen Energieversorgern zu Preisentwicklungen oder sozialer Abfederung führt. Dies wird als problematisch eingeordnet, da Fernwärmepreise deutlich gestiegen sind, der Markt strukturell durch Monopole geprägt ist und Energieversorgung für die öffentliche Daseinsvorsorge zentral ist.
👥 Wer ist betroffen?
Verbraucherinnen und Verbraucher, die mit Fernwärme versorgt werden; kommunale Energieversorgungsunternehmen; Hessische Landeskartellbehörde; Landesregierung Hessen; Bügerinnen und Bürger als Verbraucher im Kontext steigender Energiekosten.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Der Fragesteller stellt sechs konkrete Fragen: (1) Aus welchen Gründen erhebt die Landesregierung keine systematischen Daten zu Fernwärmepreisen? (2) Plant die Landesregierung, künftig eine Datenerhebung aufzubauen und wenn ja, in welchem Zeitrahmen und Umfang? (3) Wie viele Beschwerden zu Fernwärmepreisen sind seit 2022 bei der Landeskartellbehörde eingegangen (jährliche Aufschlüsselung)? (4) In wie vielen Fällen hat die Kartellbehörde seit 2022 Verfahren oder Prüfungen eingeleitet? (5) Warum hat die Landesregierung seit 2023 keine Abstimmungen mit großen kommunalen Energieversorgern durchgeführt? (6) Wie begründet die Landesregierung ihre Einschätzung, dass kein Zielkonflikt zwischen wirtschaftlicher Eigenständigkeit kommunaler Energieunternehmen und Verbraucherschutz besteht?
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet: Die Kartellbehörde führt stichprobenartige ex-post Kontrollen durch und hat bei Bedarf das Instrument der Sektoruntersuchung (zuletzt 2021). Beschwerden-Statistik: 2022: 8 Beschwerden; 2023: 93 Beschwerden (davon 83 zum gleichen Sachverhalt); 2024: 18 Beschwerden (davon 10 zum gleichen Sachverhalt); 2025: 17 Beschwerden; 2026 (bis August): 4 Beschwerden. Konkrete Vor-Ermittlungen wurden bei einem Fernwärmeversorgungsunternehmen eingeleitet, alle Sachverhalte wurden geprüft. Zu den ausgebliebenen Abstimmungen: Kommunen unterliegen als wirtschaftlich tätige Akteure der Unternehmensfreiheit wie private Unternehmen und bestimmen ihre Preise selbst. Sie sind dem Kartellrecht unterworfen. Wirtschaftliche Eigenständigkeit und Verbraucherschutz stehen nicht im Widerspruch, da kommunale Energieunternehmen an Wettbewerbsvorschriften gebunden sind.