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HessenKleine AnfrageFreie Demokraten

❓ Transparenz und Nutzung des IWAK-Monitorings der Arbeitslosigkeit im Rechtskreis SGB II

29. Juli 2026Dokument 21/4879 · WP 21Hessen
Yanki Pürsün
IWAK-MonitoringSGB IIArbeitslosigkeitTransparenzJobcenter
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Anfrage befasst sich mit dem wissenschaftlichen Monitoring der Arbeitsmarktpolitik in Hessen, das das Institut für Wirtschaft, Arbeit und Kultur (IWAK) seit 2015 durchführt. Der Fragesteller kritisiert, dass die vom IWAK im Auftrag des Ministeriums entwickelten Zielindikatoren, Auswertungen und Darstellungsformate zur Arbeitslosigkeit und zum Langzeitleistungsbezug im SGB II-Rechtskreis nicht veröffentlicht werden, obwohl sie auf öffentlich zugänglichen Daten basieren. Die Landesregierung lehnt eine Veröffentlichung ab, weil die Auswertungen nur Zahlen und Diagramme ohne erläuternde Texte enthalten und Missinterpretationen möglich sind.

👥 Wer ist betroffen?

Die 16 kommunalen Jobcenter in Hessen (für die das Land die Fachaufsicht ausübt); das Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales; Arbeitsuchende und Leistungsbeziehende im SGB II; die Öffentlichkeit, die an Transparenz über die Arbeitsmarktpolitik interessiert ist.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Der Fragesteller stellt zehn Fragen: (1) Welche Zielindikatoren umfasst das Monitoring seit 2020? (2) Welche gehen über veröffentlichte Kennzahlen der Servicestelle SGB II hinaus? (3) Welche Berichte, Tabellen, Präsentationen und Dashboards wurden bereitgestellt? (4) In welchen zeitlichen Abständen und für welche Berichtszeiträume? (5) Welche Kosten entstanden jährlich? (6) Welche konkreten Erkenntnisse wurden gewonnen? (7) Welche Veränderungen infolge der Einführung des Bürgergeldes? (8-10) Warum werden die Auswertungen nicht mit dem Hinweis veröffentlicht, dass sie nur 16 Jobcenter umfassen, und plant die Landesregierung eine künftige Veröffentlichung?

🔎 Was wurde geantwortet?

Das Monitoring erfasst 16 Hauptzielindikatoren nach § 48a SGB II (K1-K3 mit Erweiterungsgrößen E1-E4) sowie zusätzlich Indikatoren zu vollqualifizierenden Ausbildungen für unter 25-Jährige, Integrationen von Menschen mit Schwerbehinderung und Integrationen in bedarfsdeckende Erwerbstätigkeit. Die Auswertungen bestehen aus SGB II-Reports, geschlechtsspezifischen Reports und Tableaus mit Tabellen und Diagrammen als Zeitreihen, die quartalsweise aktualisiert werden. Die halbjährlichen geschlechtsspezifischen Reports werden zusätzlich erstellt. Kosten des Monitorings: 2020: 45.767,41 Euro; 2021: 48.354,57 Euro; 2022: 61.146,50 Euro; 2023: 63.450,00 Euro; 2024: 63.450,00 Euro; 2025: 67.590,00 Euro. Die Landesregierung lehnt eine Veröffentlichung ab, da die Auswertungen ohne erläuternde Texte sachgerecht nur auf Fachebene im Dialog analysiert und interpretiert werden können. Eine Veröffentlichung ohne Begleitausführungen könnte zu Fehlinterpretationen führen. Zur Einführung des Bürgergeldes: Keine Veränderungen der Indikatoren, Methodik und Auswertungsformate, da die gesetzlichen Zielvorgaben unverändert blieben.

Quelle: Hessen, Dokument 21/4879, Wahlperiode 21, eingereicht 29. Juli 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.