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HessenKleine AnfrageBündnis 90/Die Grünen

❓ Bezuschussung von Mehrgefahrenversicherungen für Landwirtschaft und Gartenbau

29. Juli 2026Dokument 21/4882 · WP 21Hessen
Hans-Jürgen Müller, Martina Feldmayer, Vanessa Gronemann
MehrgefahrenversicherungLandwirtschaftGartenbauGAP-StrategieplanRisikomanagement
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Hessische Landesregierung plant, den Abschluss von Mehrgefahrenversicherungen (Multi-Risiko-Versicherungen) für landwirtschaftliche und gartenbauliche Betriebe finanziell zu bezuschussen. Diese Versicherungen sollen Landwirte und Gärtner vor Schäden durch Extremwetterereignisse wie Hagel, Dürre oder Starkregen schützen. Gleichzeitig signalisiert die Regierung, dass künftig staatliche Katastrophenhilfen nach Extremwetterschäden wegfallen sollen, wenn Versicherungsschutz verfügbar ist.

👥 Wer ist betroffen?

Landwirtschaftliche und gartenbauliche Betriebe in Hessen; Versicherungsunternehmen, die Versicherungsprodukte anbieten; Landwirtschaftsministerium und Haushaltsverantwortliche des Landes Hessen.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Kleine Anfrage der Grünen richtet neun Fragen an die Regierung: (1) Hält die Regierung an ihrem Förderplan fest und wann beginnt die Förderung? (2) Über welches Förderinstrument soll die Bezuschussung erfolgen? (3) Welche Änderungen des GAP-Strategieplans sind notwendig? (4) Welche anderen Förderprogramme sollen gekürzt werden? (5) Können Betriebe ihre Versicherung frei wählen oder gibt es Beschränkungen? (6) Wie wird sichergestellt, dass es keine zusätzlichen Katastrophenhilfen mehr gibt? (7) Was passiert mit Betrieben, die keinen wirtschaftlichen Versicherungsschutz bekommen? (8) Mit welchen Ergebnissen wurden Gespräche mit Versicherungsunternehmen geführt? (9) Wie sollen Prämienerhöhungen und Mitnahmeeffekte vermieden werden?

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung antwortet auf alle neun Fragen: Die Förderung von Mehrgefahrenversicherungen wird ab dem Antragsjahr 2027 umgesetzt. Finanzierung erfolgt über den GAP-Strategieplan (Intervention EL-0601 Risikomanagementinstrumente) aus Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds für ländliche Entwicklung (ELER) und nationaler Kofinanzierung durch Hessen. Der GAP-Strategieplan wird entsprechend geändert. Finanzierung erfolgt durch Umschichtung von Mitteln der Intervention EL-0401 (nicht-produktive wasserwirtschaftliche Investitionen); betroffene Vorhaben werden mit Landesmitteln gefördert. Betriebe können zwischen geeigneten Versicherungsunternehmen wählen, solange diese förderfähige Produkte und technische Anforderungen erfüllen. Ein rechtlich verbindlicher Ausschluss aller künftigen Katastrophenhilfen ist nicht geplant; Einzelfallentscheidungen bleiben möglich. Die Regierung kann nicht garantieren, dass alle Betriebe einheitliche Versicherungsbedingungen bekommen. Mit Versicherungsunternehmen wurden konzeptionelle Gespräche zu Versicherbarkeit, Prämien und digitaler Umsetzung geführt; abschließende Details stehen noch aus. Wettbewerb mehrerer Versicherer wird auf stabile Prämien wirken; Entwicklungen sollen beobachtet und ggf. angepasst werden.

Quelle: Hessen, Dokument 21/4882, Wahlperiode 21, eingereicht 29. Juli 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.