❓ Drucksache 21/4887
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage behandelt die Erfassung und Verwaltung von ausländischen Mehrfach- und Intensivtätern, die in Hessen als 'BasA' (besonders auf- und straffällige Ausländer) registriert sind. BasA bezeichnen Straftäter ohne deutsche Staatsangehörigkeit, die aufgrund der Art, Häufigkeit und Schwere ihrer Delikte einen überproportionalen Anteil an der Kriminalität ausmachen und bei denen eine negative Sozialprognose vorliegt. In Hessen werden diese Fälle durch die 'Gemeinsamen Arbeitsgruppen Intensivtäter (GAI)' bearbeitet.
👥 Wer ist betroffen?
Ausländische Staatsangehörige als BasA in Hessen, Polizeipräsidien, Justiz- und Abschiebebehörden, Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes Hessen, betroffene Landkreise und kreisfreie Städte
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die AfD-Fraktion fragt nach: (1) Einstufungskriterien für BasA; (2) aktuelle Anzahl der BasA-Personen mit Aufschlüsselung nach Polizeipräsidium, Alter, Staatsangehörigkeit, Aufenthaltsstatus und Deliktgruppe; (3) Straftaten mit BasA als Tatverdächtige 2025 und H1 2026; (4) abgeschobene BasA 2025 und H1 2026; (5) freiwillig ausgereiste BasA; (6) unbekannt verzogene BasA; (7) eingebürgerte ehemals registrierte BasA; (8) zur Festnahme ausgeschriebene, nicht inhaftierte BasA; (9) derzeit inhaftierte BasA nach Haftform; (10) BasA in der Erstaufnahmeeinrichtung nach Standorten.
🔎 Was wurde geantwortet?
Das Dokument enthält nur die 10 Fragen der AfD-Fraktion. Die Antworten der hessischen Landesregierung liegen noch nicht vor. Die Anfrage fordert umfassende statistische Daten zu ausländischen Intensivtätern an, darunter Angaben zu Straftaten, Abschiebungen, freiwilligen Ausreisen, Einbürgerungen und laufenden Haftfällen, jeweils mit detaillierten Aufschlüsselungen nach demografischen und rechtlichen Kriterien.