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HessenKleine AnfrageFreie Demokraten

❓ Durchsetzung der Anzeigepflicht für Interessenskonflikte bei Gemeindevertretern nach § 26a HGO

31. Juli 2026Dokument 21/4891 · WP 21Hessen
Yanki Pürsün
AnzeigepflichtTransparenzInteressenskonflikteGemeindeordnungKommunale Vertretung
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Kleine Anfrage befasst sich mit der Frage, wie die gesetzliche Anzeigepflicht für Mitglieder von Gemeindeorganen in Hessen durchgesetzt wird. Nach § 26a der Hessischen Gemeindeordnung müssen Gemeindevertreter ihre Mitgliedschaften in Organisationen sowie ihre entgeltlichen und ehrenamtlichen Tätigkeiten jährlich anzeigen. Dieses System soll mögliche Interessenskonflikte frühzeitig erkennen und die Transparenz der Kommunalpolitik gewährleisten. Die Anfrage wurde auf der Basis konkreter Vorfälle in Frankfurt am Main gestellt, wo mehrere Transparenzerklärungen unvollständig ausgefüllt worden waren.

👥 Wer ist betroffen?

Mitglieder von Gemeindeorganen und Ausschüssen in Hessen; Mitglieder der Frankfurter Stadtverordnetenversammlung und der Kommunalen Ausländer- und Ausländerinnenvertretung; Öffentlichkeit und Bürger bei der Überprüfung von Interessenskonflikten bei Kommunalpolitikern.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Anfrage stellt zehn Fragen an die Landesregierung: (1) Welche Mindestangaben muss eine Berufstätigkeitsanzeige enthalten? (2) Wie ist ein nicht ausgefülltes Feld rechtlich zu bewerten? (3) Welche Prüfungspflicht hat der Vorsitzende? (4) Welche Maßnahmen muss der Vorsitzende bei ausbleibenden Nachmeldungen ergreifen? (5) Welche Anforderungen gelten für die Unterrichtung des Finanzausschusses? (6) Unter welchen Voraussetzungen werden Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet? (7) Wie viele solche Verfahren gab es 2025/2026? (8) Wie werden Interessenskonflikte erkannt? (9) Warum gilt die Anzeigepflicht nicht für Ausländerbeiräte? (10) Sind Pläne für eine Anzeigepflicht für Ausländerbeiratsmitglieder vorgesehen?

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung antwortet: (1) Ob eine Berufstätigkeit anzuzeigen ist, muss im Einzelfall entschieden werden – pauschal nicht festlegbar. (2) § 26 HGO enthält keine Veröffentlichungspflicht. (3 & 4) Der Vorsitzende hat die Pflicht, für Vollständigkeit der Anzeigen zu sorgen und kann Aufforderungen an Mitglieder erteilen. (5) Der Finanzausschuss muss jährlich unterrichtet werden. (6) Der Gemeindevorstand entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen über Bußgeldverfahren. (7) Der Landesregierung liegen zu Ordnungswidrigkeitenverfahren in 2025/2026 keine statistischen Daten vor. (9) § 26a HGO gilt nicht für Hilfsorgane wie Ausländerbeiräte; die Regelung aus 1978 soll nur Gemeindevertretner erfassen. (10) Nein, es sind keine Pläne für eine Erweiterung auf Ausländerbeiräte vorgesehen.

Quelle: Hessen, Dokument 21/4891, Wahlperiode 21, eingereicht 31. Juli 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.