❓ Grundlagen für die Verlängerung der hessischen Mieterschutzverordnung – Nachfrage zu Drucksache 21/4657
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage befasst sich mit einem Gutachten des Instituts Wohnen und Umwelt (IWU) aus dem Jahr 2025 zur Mieterschutzverordnung in Hessen. Nach einer früheren Anfrage teilte die Landesregierung mit, dass dieses Gutachten die Realität auf den Wohnungsmärkten nicht sachgerecht abgebildet habe und sich auf Widersprüche aus Einwänden beteiligter Kommunen berief, woraufhin die Verordnung verlängert wurde. Die aktuelle Anfrage zielt darauf ab, die genauen fachlichen Grundlagen dieser Entscheidung transparent zu machen.
👥 Wer ist betroffen?
Mieter und Vermieter in Hessen, die am Verordnungsverfahren beteiligten Kommunen, und die gesamte Bevölkerung Hessens mit Wohnraumbezug, da die Mieterschutzverordnung den Wohnungsmarkt reguliert.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Sascha Herr stellt sechs konkrete Fragen: (1) Welche Kommunen äußerten Widersprüche zum IWU-Gutachten? (2) Welche konkreten fachlichen oder tatsächlichen Einwände brachten die Kommunen vor? (3) Auf welche Datengrundlagen und fachlichen Erkenntnisse stützte sich die Landesregierung bei ihrer Entscheidung? (4) Wer traf die Entscheidung, die IWU-Ergebnisse als nicht belastbar anzusehen? (5) Wurden die kommunalen Einwände wissenschaftlich oder fachlich überprüft? (6) Warum wurde das Gutachten nicht aktualisiert, sondern nur die Verordnung verlängert?
🔎 Was wurde geantwortet?
Das Dokument enthält nur die Kleine Anfrage selbst; die Antwort der Landesregierung liegt noch nicht vor. Die Anfrage bezieht sich auf eine frühere Antwort (Drucksache 21/4657), die deutlich machte, dass ein IWU-Gutachten von 2025 vorlag, dieses aber von der Landesregierung als nicht sachgerecht eingestuft wurde, ohne dass konkrete Einzelheiten zur Entscheidungsgrundlage transparent gemacht wurden.