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HessenKleine Anfrage

❓ Anpassung der Lehrerstundenzuweisung an Integrierten Gesamtschulen: Entscheidungsgrundlagen und Folgenabschätzung

3. August 2026Dokument 21/4895 · WP 21Hessen
Sascha Herr
LehrerstundenzuweisungIntegrierte GesamtschulenBinnendifferenzierungSchulfinanzierungUnterrichtsqualität
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Kleine Anfrage behandelt die zum Schuljahr 2026/2027 umgesetzte Anpassung der Lehrerstundenzuweisung an hessischen Integrierten Gesamtschulen. Bisher erhielten Schulen mit vollständiger Binnendifferenzierung (durchgehend gemeinsamer Unterricht im Klassenverband) auch einen Zuschlag für äußere Differenzierung in Leistungsgruppen – obwohl diese Schulen tatsächlich keine äußere Differenzierung durchführen. Diese Regelung wird korrigiert: Ab Schuljahr 2026/2027 fällt dieser Zuschlag weg. Die betroffenen Jahrgangsstufen profitieren aber weiterhin vom niedrigen Klassenteiler von 25 Schülerinnen und Schülern (statt normalerweise 27).

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind Schülerinnen und Schüler an Integrierten Gesamtschulen in Hessen, die nach dem Binnendifferenzierungsmodell unterrichtet werden, sowie die betroffenen Schulen selbst mit ihrer Lehrerstellen-Ausstattung. Weitere betroffene Akteure sind Schulleitungen, Staatliche Schulämter und das Hessische Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Der fraktionslose Abgeordnete Sascha Herr stellt kritische Fragen: (1) Welche rechnerischen Modelle, Simulationen oder quantitativen Analysen begründen die Entscheidung? (2) Welche durchschnittlichen Veränderungen der Lehrerwochenstunden wurden angenommen? (3) Wie wurden die bisherigen Differenzierungszuschläge tatsächlich genutzt – für individuelle Förderung, Teamteaching oder andere pädagogische Formate? (4) Warum wurden Schulleitungen und Schulämter nicht vorab konsultiert? (5) Auf welcher Grundlage erwartet die Regierung keine Auswirkungen auf Unterrichtsqualität? (6) Welche Indikatoren und Verfahren überprüfen künftige Auswirkungen?

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Regierung antwortet: Die Maßnahme sei 'inhaltlich begründet', daher hätten im Vorfeld keine Analysen stattgefunden. Die Zuweisung erfolge auf Basis jährlicher Abfragen zur Fachleistungsdifferenzierung. Die tatsächlichen Auswirkungen auf einzelne Schulen können erst nach Schuljahresbeginn mit der finalen Sollmitteilung beziffert werden. Die Regierung führt an, dass Schulen weiterhin Ressourcen zur Grundunterrichtsversorgung, Ganztags­zuweisung und Deutschförderung nutzen können. Die Ausgestaltung von Förderkonzepten erfolge eigenverantwortlich durch die Schulen. Die Anpassung bleibt auf das Haushaltsjahr 2026 befristet. Die Rückführung der Differenzierungsstellen zum Schuljahr 2027/2028 ist als Mehrbedarf für die Haushaltsplanung 2027 aufgenommen worden.

Quelle: Hessen, Dokument 21/4895, Wahlperiode 21, eingereicht 3. August 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.