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HessenKleine Anfrage

❓ Steuerung des Rhein-Main-Verkehrsverbundes: Zielwerte, Zielerreichungsberichte und Wirtschaftsprüfung

3. August 2026Dokument 21/4899 · WP 21Hessen
Sascha Herr
Rhein-Main-VerkehrsverbundZielerreichungVerkehrsangebotKundenorientierungFinanzierungsvereinbarung
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Kleine Anfrage befasst sich mit der Steuerung des Rhein-Main-Verkehrsverbundes (RMV) durch die Landesregierung Hessen. Sie untersucht, wie das Land Hessen den RMV über Finanzierungsvereinbarungen mit festgelegten Zielwerten und Zielerreichungsberichten steuert und kontrolliert. Dies ist die zweite Nachfrage zu diesem Thema. Der Fragesteller bezieht sich auf frühere Antworten der Landesregierung, in denen diese bestätigte, den RMV über solche Verträge mit konkretisierten Zielen und unabhängigen Wirtschaftsprüfungen zu kontrollieren.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffene sind die Fahrgäste des Rhein-Main-Verkehrsverbundes, die Landesregierung Hessen als Steuerungsinstitution, der RMV als Verkehrsunternehmen und die Bürgerinnen und Bürger in der Region Rhein-Main, die auf den öffentlichen Nahverkehr angewiesen sind.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Kleine Anfrage stellt folgende Fragen: (1) Welche konkreten Zielwerte gelten für »Sicherung des Verkehrsangebots« und »Erfolg der Kundenorientierung« in der Finanzierungsvereinbarung 2025–2027? (2) Welche konkreten Ergebnisse wurden im zuletzt abgeschlossenen Zielerreichungsbericht festgestellt? (3) Nach welchen fachlichen Kriterien wird »Erfolg der Kundenorientierung« ermittelt? (4) Welche Feststellungen, Hinweise und Empfehlungen enthielten die Testate der Wirtschaftsprüfer? (5) Warum wurden die in der vorherigen Anfrage erbetenen Angaben zu Zielerreichungsberichten und Beanstandungen nicht beantwortet?

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung antwortet teilweise mit Verweis auf frühere Antworten (Drucksache 21/4566): Bei Frage 3 konkretisiert sie, dass »Erfolg der Kundenorientierung« durch repräsentative Fahrgastumfragen gemessen wird. Die Bewertungskriterien sind Pünktlichkeit, Sauberkeit, Sicherheit, Fahrgastinformation, Schadensfreiheit und Kundenorientierung auf einer Notenskala von 1 (sehr gut) bis 6 (ungenügend), alle gleich gewichtet. Eine Durchschnittsnote von 2,25 oder schlechter führt zu 0% Zielerreichung; ab 1,95 oder besser gilt das Ziel als vollständig erreicht. Zu den anderen Fragen verweist die Landesregierung auf frühere Miteilungen und widerspricht ausdrücklich dem Vorwurf, konkrete Angaben nicht gegeben zu haben.

Quelle: Hessen, Dokument 21/4899, Wahlperiode 21, eingereicht 3. August 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.