❓ Steuerungs- und Erkenntnisgrundlagen der Landesregierung bei der Bekämpfung des Menschenhandels und der sexuellen Ausbeutung in Hessen
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage thematisiert die Grundlagen, auf denen die Hessische Landesregierung die Bekämpfung von Menschenhandel und sexueller Ausbeutung steuert und bewertet. Der Fragesteller bezieht sich auf eine vorherige Landesregierungsantwort (Drucksache 21/3435), in der festgestellt wurde, dass keine standardisierten statistischen Erfassungen von Verdachtsmeldungen erfolgen, keine landesweit einheitlichen Leitlinien oder Messkriterien für die Wirksamkeit bestehen und der Informationsaustausch auf freiwilliger Basis erfolgt. Im Kontext eines laufenden Bundesgesetzentwurfs zur Stärkung der strafrechtlichen Verfolgung von Menschenhandel und zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2024/1712 wird die Frage aufgeworfen, welche Grundlagen und Vorbereitungen die Landesregierung hat.
👥 Wer ist betroffen?
Landesregierung Hessen und ihre Behörden, Opfer von Menschenhandel und sexueller Ausbeutung, hessische Polizei und Staatsanwaltschaften, Sozial- und Behördensysteme, Kooperationspartner wie der 'Runde Tisch Menschenhandel und Arbeitsausbeutung in Hessen'.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Der Fragesteller stellt zehn spezifische Fragen: (1) Welche Organisationseinheit trägt die strategische Verantwortung? (2) Welche regelmäßigen Lage- oder Steuerungsberichte werden erstellt? (3) Auf welcher Grundlage funktioniert die praktische Identifikation von Opfern? (4) Welche vorliegenden Erkenntnisse fließen in Steuerungsentscheidungen ein? (5) Wann wurde die Wirksamkeit der Kooperationsstrukturen zuletzt überprüft? (6) Nach welchen Mindeststandards sollen Behörden Opfer identifizieren? (7) Wie werden Ergebnisse des Runden Tisches umgesetzt? (8) Welche Vorbereitung auf den Bundesgesetzentwurf läuft? (9) Welche Informationen und Datengrundlagen fehlen? (10) Welche konkreten Vorhaben zur Weiterentwicklung sind bis zum Ende der Wahlperiode geplant?
🔎 Was wurde geantwortet?
Das Dokument enthält nur die Anfrage selbst; die Antwort der Landesregierung liegt noch nicht vor. Das Dokument verweist jedoch auf bisherige Ergebnisse aus Drucksache 21/3435: Es gibt keine statistische Erfassung von Verdachtsmeldungen, keine landesweit einheitlichen Leitlinien oder Kennzahlen zur Bewertung der Wirksamkeit, der Informationsaustausch beruht auf freiwilliger Zusammenarbeit, und der Runde Tisch fasst keine rechtsverbindlichen Beschlüsse. Ein Bundesgesetzentwurf sieht eine grundlegende Überarbeitung der Straftatbestände des Menschenhandels und eine Erweiterung des strafrechtlichen Schutzes vor.