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HessenKleine Anfrage

❓ Erkennung, Steuerung und Bewertung elterlicher Kindesentziehungen in Hessen

3. August 2026Dokument 21/4902 · WP 21Hessen
Sascha Herr
KindesentziehungDatenerfassungBehördenkooperationKinderschutzStatistik
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Kleine Anfrage befasst sich mit der Erfassung, Steuerung und Bewertung von Fällen elterlicher Kindesentziehungen in Hessen. Der Fragesteller weist darauf hin, dass die Landesregierung zuvor erklärte, dass es weder eine systematische statistische Erfassung dieser Fälle gibt noch eine strukturierte Differenzierung innerhalb polizeilicher Vermisstenanzeigen besteht. Gleichzeitig behauptet die Landesregierung, dass es keine strukturellen Defizite gibt. Der Fragesteller kritisiert, dass unklar ist, auf welcher faktischen Grundlage Steuerungsentscheidungen, Risikobewertungen und präventive Maßnahmen getroffen werden, wenn systematische Daten fehlen.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffene sind hessische Behörden (Polizei, Jugendämter, Familiengerichte), Eltern und Kinder, die von Kindesentziehungen betroffen sind, sowie die Justiz und Familiengerichtsbarkeit.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Der Fragesteller stellt sechs konkrete Fragen: (1) Auf welcher Datengrundlage bewertet die Landesregierung das Ausmaß elterlicher Kindesentziehungen ohne systematische Statistiken? (2) Welche fachlichen oder empirischen Erkenntnisse belegen die Einschätzung, dass keine strukturellen Defizite bestehen? (3) Welche Maßnahmen wurden ergriffen, um Erfassungslücken zu schließen? (4) Nach welchen Kriterien und Indikatoren wird die Zusammenarbeit zwischen Polizei, Jugendämtern und Justiz bewertet? (5) Welche spezifischen fachlichen Anforderungen und Fortbildungen gibt es in der hessischen Polizei? (6) Welche Erkenntnisse aus anderen Bundesländern gibt es und welche Schlussfolgerungen zieht die Landesregierung daraus?

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Antwort der Landesregierung: Es gibt keine eigenständige Fallstatistik. Die Bewertung stützt sich auf laufende Facharbeit und bestehende Arbeitsgruppen sowie Kooperationsstrukturen. Die Landesregierung argumentiert, dass Statistiken nicht dem Selbstzweck dienen und nicht erforderlich sind. Aus bestehenden Gremien ergeben sich keine Erkenntnisse über strukturelle Defizite. Die Zusammenarbeit zwischen Jugendämtern, Familiengerichten und Polizei ist etabliert. Es gibt keine Hinweise, dass elterliche Kindesentziehung ein Massenphänomen ist. Die Landesregierung teilt die Annahme fehlender Erfassungslücken nicht. Es existiert kein spezielles Evaluationsverfahren für Kindesentziehungsfälle. Die erforderlichen Kenntnisse werden in polizeilicher Ausbildung und Fortbildungen vermittelt. Bei länderübergreifenden Fällen erfolgt Zusammenarbeit im Rahmen bestehender behördlicher Strukturen.

Quelle: Hessen, Dokument 21/4902, Wahlperiode 21, eingereicht 3. August 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.