❓ Tatsächliche Handlungsfähigkeit der Landesregierung bei Arzneimittelengpässen in Hessen
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage befasst sich mit der Frage, wie die Landesregierung Hessens mit Arzneimittelengpässen umgeht. Der Fragesteller verweist darauf, dass die Landesregierung in früheren Antworten auf ähnliche Anfragen wiederholt erklärt hat, keine landesspezifischen Erkenntnisse zur Arzneimittelversorgung zu haben und auf bundesweite Strukturen verwiesen hat. Gleichzeitig trägt die Landesregierung Vollzugs- und Sicherstellungsverantwortung im Gesundheitswesen. Die Anfrage zielt darauf ab, zu klären, wie die Landesregierung ihre tatsächliche Handlungsfähigkeit in konkreten Versorgungskrisen sicherstellt.
👥 Wer ist betroffen?
Patienten in Hessen, die auf Arzneimittel angewiesen sind; Landesregierung Hessen; Gesundheitseinrichtungen und Apotheken in Hessen; Bundesgesundheitsbehörden wie das BfArM
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Der Fragesteller stellt der Landesregierung sieben Fragen: (1) Welche Stelle erfasst und bewertet Arzneimittelengpässe? (2) Wie viele Meldungen gab es seit Januar 2024? (3) Welche Maßnahmen wurden ergriffen? (4) Welche Informationen erhält die Landesregierung vom BfArM zu Hessen? (5) Welche Informationen fehlen aber? (6) Welche Handlungsmöglichkeiten stehen zur Verfügung? (7) Welche Erkenntnisse wurden aus dem Beirat nach § 52b AMG dokumentiert?
🔎 Was wurde geantwortet?
Das Dokument enthält nur die Anfrage des Abgeordneten. Die Antwort der Landesregierung liegt noch nicht vor.