❓ Ressourceneinsatz der Staatsanwaltschaft Gießen im Ermittlungsverfahren gegen Demonstrationsplakat
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage behandelt ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Gießen gegen einen Demonstranten wegen eines Plakats mit der Aufschrift 'MRZ LCK 00', das als Beleidigung gegen Friedrich Merz interpretiert wurde. Das Verfahren wurde nach einer Demonstration am 14. März 2026 eingeleitet und umfasste Plakatsicherstellung sowie umfangreiche Beweissicherungsmaßnahmen. Die Fragesteller hinterfragen, ob dieser Ressourceneinsatz angemessen ist, angesichts der begrenzten personellen und sachlichen Ressourcen der Staatsanwaltschaften.
👥 Wer ist betroffen?
Staatsanwaltschaft Gießen, Justizministerium Hessen, Demonstrant, Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main, hessische Strafverfolgungsbehörden
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Kleine Anfrage richtet zehn Fragen an die Landesregierung: zur Dauer des Verfahrens, den geprüften Straftatbeständen, den durchgeführten Ermittlungsmaßnahmen, der Abschlussentscheidung, der Benachrichtigung des Justizministeriums, Berichten der Generalstaatsanwaltschaft, den Priorisierungskriterien von Staatsanwaltschaften, der Bewertung des Ressourceneinsatzes, der Anzahl langwieriger Verfahren und den Maßnahmen zur Sicherung eines verhältnismäßigen Ressourceneinsatzes.
🔎 Was wurde geantwortet?
Das Verfahren wurde am 24. März 2026 eingeleitet und am 6. August 2026 eingestellt. Geprüfte Straftatbestände waren Beleidigung nach § 185 StGB und § 188 StGB. Die Staatsanwaltschaft Gießen begründete die Einstellung damit, dass die verfahrensgegenständliche Äußerung von der Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 GG) gedeckt sei. Nach eigenen Angaben war der Ressourceneinsatz nicht ungewöhnlich. Zum 30. Juni 2026 waren 3.454 Verfahren der Staatsanwaltschaft Gießen länger als sechs Monate anhängig. Die Landesregierung hat die Staatsanwaltschaften 2022–2024 um 110 Planstellen und 2025 um weitere 100 Planstellen verstärkt, zudem kamen 28 Stellen durch Binnenverschiebungen hinzu. Priorisierungskriterien sind: Schwere der Tat, Untersuchungshaft, Grundrechtseingriffe, Eilbedürftigkeit, Verjährungsfristen und Schutz vulnerabler Personen.