❓ Datenerfassung durch hessische Wahlämter bei Wahlscheinanträgen zur Briefwahl
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage behandelt die Frage, welche Daten hessische Wahlämter bei der Bearbeitung von Wahlscheinanträgen zur Briefwahl erfassen und speichern. Hintergrund sind mehrere Fälle möglicher Manipulationen bei der Briefwahl, besonders in Frankfurt am Main. 2015 wurden bei der Frankfurter Ausländerbeiratswahl etwa 2.000 von 3.000 Briefwahlanträgen über nur 44 E-Mail-Adressen eingereicht. Bei der Kommunalwahl 2026 wurden Ermittlungen wegen Manipulationsverdacht eingeleitet, und es wurden erhebliche statistische Abweichungen zwischen Brief- und Urnenwahlergebnissen beobachtet.
👥 Wer ist betroffen?
Kommunale Wahlämter in Hessen, Wähler und Bürger, kommunale IT-Dienstleister, Landesbehörden bei der Rechtsaufsicht über Kommunalwahlen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Kleine Anfrage stellt 10 konkrete Fragen: (1) Welche Datenfelder über Basisdaten hinaus erfassen die Fachverfahren? (2) Was wird von papiergebundenen Anträgen digital gespeichert? (3) Welche Vorgangskennzeichen entstehen bei elektronischen Anträgen? (4) Welche Zeitstempel werden gespeichert? (5) Welche Bearbeitungsschritte werden protokolliert? (6) Welche anonymisierten Auswertungen sind möglich? (7) Welche Daten entstehen bei unzustellbaren Unterlagen? (8) Wie wird die Versendung bei abweichenden Zustellanschriften dokumentiert? (9) Welche Datenerfassung können Städte eigenständig gestalten? (10) Auf welche Daten können Landesstellen zugreifen?
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung lehnt eine Beantwortung ab. Begründung: Die Bearbeitung von Wahlscheinanträgen und Briefwahl obliegt vollständig den kommunalen Wahlämtern. Auch die Ausgestaltung der genutzten Fachverfahren ist Angelegenheit der Kommunen. Anfragen zur Datenerfassung sind direkt an die Kommunalverwaltungen und kommunalen IT-Dienstleister zu richten. Auf eine frühere Antwort (Drucksache 21/4486) wird verwiesen.