❓ Sicherheit der Briefwahlzustellung in Hessen
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage behandelt die Sicherheit der Briefwahlzustellung in Hessen. Es geht um die Frage, wie sichergestellt wird, dass Wahlunterlagen in den persönlichen Verfügungsbereich der wahlberechtigten Person gelangen. Hintergrund sind Bedenken bezüglich Zustellrisiken in verschiedenen Wohnsituationen wie Hochhäusern, Wohnanlagen, Hotels und Gemeinschaftsunterkünften. Zusätzlich wird auf auffällige statistische Unterschiede zwischen Briefwahl- und Urnenwahlergebnissen sowie ungewöhnliche Abstimmungsmuster in Frankfurter Wahlbezirken hingewiesen.
👥 Wer ist betroffen?
Wahlberechtigte Bürger in Hessen, insbesondere Einwohner in Hochhäusern, Wohnanlagen, Hotels und Gemeinschaftsunterkünften. Betroffen sind auch hessische Kommunen als Veranstalter der Wahlen sowie Postdienstleister, die für die Zustellung zuständig sind.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Kleine Anfrage stellt zehn konkrete Fragen: (1) Welche besonderen Zustellweisungen erteilen Kommunen? (2) Wie können Übergaben an Ersatzempfänger ausgeschlossen werden? (3) Welche landesweiten Mindestanforderungen gelten? (4-7) Welche Vorgaben gelten bei Zustellproblemen (vollständiges Einlegen, fehlende Zuordnung, zu kleine/überfüllte Briefkästen, zentrale Postannahmestellen)? (8) Welche vertraglichen Vorkehrungen treffen Kommunen? (9-10) Welche Rückmeldungen und Kontrollmöglichkeiten bestehen bei unsicheren Zustellungen?
🔎 Was wurde geantwortet?
Der Minister des Innern antwortet, dass die praktische Durchführung der Briefwahl in der Hand der jeweiligen Kommune liegt und eine Angelegenheit der kommunalen Selbstverwaltung ist. Dies umfasst auch die Beauftragung von Postdienstleistern und die konkrete Ausgestaltung der Zustellung. Die Landesregierung verweist auf frühere Anfragen (Drucksache 21/3237 und 21/3670) und erklärt, dass sie bezüglich der konkret kommunalen Praxis keine weitergehenden Auskünfte geben kann. Konkrete Zahlen oder detaillierte Informationen zu Sicherheitsmaßnahmen werden nicht genannt.