❓ Verzögerter Rechtskreiswechsel für ukrainische Schutzberechtigte – Folgen für Steuerzahler und öffentliche Haushalte in Hessen
📋 Worum geht es?
Die Anfrage behandelt die finanziellen Auswirkungen einer geplanten Umstellung bei der Versorgung ukrainischer Geflüchteter in Hessen. Seit Juni 2022 erhalten ukrainische Schutzberechtigte mit Aufenthaltserlaubnis nach § 24 des Aufenthaltsgesetzes Leistungen aus der Grundsicherung (SGB II für Erwerbsfähige, SGB XII für Nicht-Erwerbsfähige). Nach dem Koalitionsvertrag der Bundesregierung sollten ab April 2025 neu ankommende Personen stattdessen dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) zugeordnet werden, das niedrigere Leistungssätze vorsieht. Diese Umstellung wurde bis zur Anfrage (August 2026) jedoch noch nicht umgesetzt, woraus zusätzliche Kosten entstehen.
👥 Wer ist betroffen?
Ukrainische Staatsangehörige und Geflüchtete mit Aufenthaltserlaubnis nach § 24 des Aufenthaltsgesetzes in Hessen; das Land Hessen und seine Landkreise sowie kreisfreien Städte (über ihre Haushalte); Steuerzahler, die diese Mehrausgaben finanzieren.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die AfD-Fraktion stellt neun Fragen zur finanziellen Dokumentation: (1) Anzahl der im April 2025 in Hessen registrierten Ukrainer; (2) aktuelle Registrierungszahlen; (3) Anzahl der nach März 2025 neu erhaltenen Aufenthaltserlaubnisse (monatsweise); (4) wie viele dieser Personen SGB-II/XII-Leistungen erhalten (nach Alter, Erwerbsfähigkeit, Bedarfsstufe); (5) Höhe der tatsächlich ausgezahlten SGB-II/XII-Leistungen seit April 2025; (6) hypothetische Leistungen unter AsylbLG und finanzielle Differenz; (7) finanzielle Belastung durch Umstellung auf AsylbLG (nach Land, Landkreisen, kreisfreien Städten); (8) Ausgleichszahlungen des Bundes; (9) Prognose für weitere Verzögerungen und Kostenfolgen.
🔎 Was wurde geantwortet?
Das Dokument enthält nur die Anfrage, nicht die Antwort der Landesregierung. Die Fragesteller dokumentieren folgende Ausgangslage: Der EU-Rat verlängerte am 15. Juli 2026 den Schutzstatus für ukrainische Geflüchtete bis März 2028. Die politisch beabsichtigte Umstellung vom höheren SGB-System auf das niedrigere AsylbLG wurde durch fehlende Einigung zwischen Bund und Ländern nicht umgesetzt. Dadurch erhalten ukrainische Schutzberechtigte weiterhin die höheren SGB-II/XII-Leistungen statt der geringeren AsylbLG-Leistungen, was zu kontinuierlichen Mehrausgaben führt.