❓ Wehrfähige Ukrainer in Hessen – Leistungsbezug trotz Personalbedarfs der Ukraine
📋 Worum geht es?
Die AfD-Fraktion fordert in dieser Kleinen Anfrage Daten zu männlichen ukrainischen Staatsangehörigen im Alter von 18 bis 60 Jahren in Hessen. Die Anfrage aktualisiert eine frühere Anfrage vom April 2024 (Drucksache 21/442) und berücksichtigt veränderte Rahmenbedingungen: die Ukraine hat neue freiwillige Rekrutierungsprogramme (wie "Contract 18-24" für junge Männer) gestartet, hat international Rekruten geworben und plant eine Transformation ihrer Streitkräfte mit kontinuierlichem Personalzufluss. Parallel dazu verlängerte die EU am 15. Juli 2026 den vorübergehenden Schutz für ukrainische Geflüchtete bis März 2028, führte aber strengere Anforderungen für Personen mit militärischen Verpflichtungen ein. Die Anfrage zielt darauf ab, zu untersuchen, wie viele wehrfähige Männer in Hessen Leistungen (Bürgergeld) beziehen.
👥 Wer ist betroffen?
Männliche ukrainische Staatsangehörige im Alter von 18 bis 60 Jahren in Hessen; hessische Ausländerbehörden; Jobcenter und Arbeitsagenturen; Landesregierung Hessen; ukrainische Streitkräfte (durch den beschriebenen Personalbedarfskontext).
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Anfrage enthält 10 konkrete Fragen: (1) Bestandszahlen dieser Personengruppe zu drei Stichtagen; (2) Bestandszahlen der Altersgruppe 25–60 Jahre; (3) Zahlen zum Bürgergeld- und Grundsicherungsbezug; (4) Arbeitslosenzahlen und Langzeitarbeitslosigkeit; (5) sozialversicherungspflichtig Beschäftigte (Vollzeit/Teilzeit); (6) öffentliche Mittelaufwendungen für Leistungen 2024–2025 nach Leistungsart; (7) Prognose für 2026; (8) Gründe für Datenlücken; (9) Erkenntnisse zu ukrainischen Mobilitätsbestimmungen und EU-Änderungen; (10) Bewertung der Landesregierung zum Spannungsverhältnis zwischen Aufenthalt mobilisierbarer Männer im Leistungsbezug und Deutschlands Ukraine-Unterstützung.
🔎 Was wurde geantwortet?
Das Dokument enthält nur die Fragen der AfD-Fraktion; die Antworten der Landesregierung liegen noch nicht vor. Im Dokumenttext werden folgende Fakten genannt: Das ukrainische Verteidigungsministerium führt seit Februar 2025 das "Contract 18-24"-Programm durch (freiwilliges Rekrutierungsprogramm für 18–24-Jährige). Im Oktober 2024 startete die Rekrutierung im Ausland lebender Ukrainer. Im Juni 2026 kündigte die Ukraine eine Transformation ihrer Streitkräfte mit Fokus auf kontinuierlichen Personalzufluss an. Die EU-Mitgliedstaaten einigten sich am 15. Juli 2026 auf Verlängerung des vorübergehenden Schutzes bis 4. März 2028, mit strengeren Voraussetzungen für Antragsteller mit militärischen Verpflichtungen.