❓ Drucksache 21/4920
📋 Worum geht es?
Das Lebensarbeitszeitkonto (LAK) ist ein Ausgleichssystem für hessische Beamte mit 41-Stunden-Woche: Sie sparen automatisch eine Arbeitsstunde pro Woche an, die üblicherweise vor dem Ruhestand durch Freistellung mit Gehalt ausgeglichen wird. Das Guthaben kann nicht in Geld ausgezahlt werden. Gegenüber dieser Regelung steht nach europäischer und deutscher Rechtsprechung der Anspruch auf Resturlaub: Im Todesfall wird dieser finanziell abgegolten und geht auf die Erben über. Die Anfragerin hinterfragt, warum LAK-Stunden nicht ähnlich behandelt werden, wenn beide auf bereits geleisteter Arbeit beruhen.
👥 Wer ist betroffen?
Beamte und Beamtinnen des Landes Hessen, besonders diejenigen im Justizvollzugsdienst, die aufgrund der physischen und psychischen Belastungen ihrer Tätigkeit auf verlässliche Ausgleichsregelungen angewiesen sind.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Anfragerin stellt zehn Fragen: Sie möchte wissen, wie viele LAK-Stunden durchschnittlich angespart werden (insbesondere im Justizvollzug), wie hoch der Gesamtbestand ist, ob die Regierung LAK-Stunden als Vorschuss der Beamten betrachtet, wie sie den Ausschluss der Vererbbarkeit rechtfertigt, warum Urlaubsansprüche anders behandelt werden, ob ein Gesetz- oder Verordnungsentwurf zur Vererbbarkeit beziehungsweise finanziellen Abgeltung vorliegt, mit welchem Inhalt und Zeitplan, welche Position die Regierung zu entsprechenden Forderungen einnimmt, welche Auswirkungen eine Regelung auf den Haushalt hätte und in welchem Umfang Beamte LAK-Stunden bereits vor Renteneintritt nutzen können.
🔎 Was wurde geantwortet?
Das Dokument enthält nur die Anfrage selbst; die Antwort der Landesregierung liegt noch nicht vor.