❓ Drucksache 21/4923
📋 Worum geht es?
Die Anfrage untersucht die Datenerfassung und Überwachungsmöglichkeiten bei der Briefwahl in Hessen. Sie konzentriert sich darauf, welche Informationen Wahlämter beim Eingang von Wahlbriefen erfassen, wie diese dokumentiert werden, und ob Wahlverwaltungssysteme wie VoteManager auffällige Rücklaufmuster automatisch erkennen können. Hintergrund ist, dass Unterschiede im Rücklauf zwischen Briefwahlbezirken verschiedene Ursachen haben können – von unterschiedlichem Wählerverhalten bis zu organisatorischen Besonderheiten – und dass transparente Daten zur sachlichen Einordnung erforderlich sind.
👥 Wer ist betroffen?
Kommunale Wahlämter in Hessen, Wahlberechtigte bei der Briefwahl, kommunale Verwaltungen, die für die Wahl zuständig sind, und letztlich der demokratische Prozess und das Vertrauen in die Wahldurchführung.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Kleine Anfrage umfasst 10 Fragen zur Datenerfassung und Auswertung: (1) Welche analogen Daten werden erfasst? (2) Welche elektronischen Daten? (3) Zeitliche Auflösung der Erfassung? (4) Trennung nach Zugangswegen (Post, Wahlbüro, Briefkasten)? (5) Informationen aus Poststempeln zur Aufgabe der Wahlbriefe? (6) Dokumentation der Übergabe an das Wahlamt? (7) Abrufbarkeit von Rücklaufzahlen pro Briefwahlbezirk und Kalendertag? (8) Abrufbarkeit täglicher Rücklaufquoten? (9) Verfügbare Vergleichsauswertungen in VoteManager? (10) Automatisierte Warnhinweise bei erheblichen Abweichungen vom Durchschnittsverlauf?
🔎 Was wurde geantwortet?
Der Minister des Innern antwortet, dass die Durchführung der Briefwahl und die Verwendung von Fachverfahren Sache der jeweiligen Kommune ist, nicht der Landesregierung. Der Minister verweist auf frühere Antworten zu den Kleinen Anfragen 21/3237 und 21/3670 sowie ergänzend auf die Drucksachen 21/4486 und 21/4909. Konkrete Auskünfte zu den eingereichten Fragen können auf Landesebene nicht gegeben werden, da die Verantwortung bei den Kommunen liegt.