❓ Einführung des MeWiS-Systems im hessischen Justizvollzug
📋 Worum geht es?
Das MeWiS-System ist ein Messinstrument zur Erfassung dynamischer Risikofaktoren von Gefangenen. Es wurde von einer Arbeitsgruppe mit Bediensten aus Hessen und Niedersachsen entwickelt und soll Entwicklungsfortschritte oder -rückschritte im Vollzug dokumentieren. In Niedersachsen wurde das Verfahren 2016 in ausgewählten Anstalten pilotiert. Die Hessische Landesregierung plant die Wiedereinführung des Systems ohne zusätzliche Personalressourcen. Die Anfrage kritisiert die damit verbundene zusätzliche bürokratische Belastung für Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter und stellt infrage, ob ein praktischer Mehrwert entsteht.
👥 Wer ist betroffen?
Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter in hessischen Justizvollzugsanstalten, Gefangene, Vollzugspersonal und Justizbeamte, Hessische Justizvollzugsadministration.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Kleine Anfrage stellt zehn Fragen: (1) Konkrete Ziele der Einführung; (2) Erfahrungen aus Niedersachsen zur praktischen Handhabung und Akzeptanz; (3) Erfordernis zusätzlichen Personals; (4) Mehrbelastung für Sozialarbeiter durch Berichtserstellung; (5) Konkrete Berichtsarten; (6) Zeitpunkte der Berichtserstellung; (7) Verantwortung für Auswertung; (8) Verantwortung für Verwendungsentscheidung; (9) Praktische Konsequenzen für Behandlung, Sicherheit und Vollzugsgestaltung; (10) Bewertung des Nutzens im Verhältnis zum Arbeitsaufwand.
🔎 Was wurde geantwortet?
Das Dokument enthält nur die Kleine Anfrage von Marion Schardt-Sauer; die Antwort der Landesregierung liegt noch nicht vor. Es werden zehn präzise Fragen zur geplanten Wiedereinführung des MeWiS-Systems gestellt, die sich auf Zielklarheit, Personalressourcen, Verwaltungsaufwand und praktische Umsetzung konzentrieren.