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HessenKleine AnfrageFreie Demokraten

❓ Ausbildung im hessischen Justizvollzug – Kapazitäten, zweiter Standort und Qualität

7. August 2026Dokument 21/4933 · WP 21Hessen
Marion Schardt-Sauer
JustizvollzugAusbildungskapazitätenPersonalgewinnungH. B. Wagnitz-Seminarzweiter Standort
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Das Dokument befasst sich mit der Ausbildung von Nachwuchskräften für den hessischen Justizvollzug. Seit 1987 erfolgt die zentrale Aus- und Fortbildung am H. B. Wagnitz-Seminar in Wiesbaden, das Anwärterinnen und Anwärter des allgemeinen Vollzugsdienstes sowie des Vollzugs- und Verwaltungsdienstes im mittleren Justizdienst ausbildet. Angesichts anhaltender Herausforderungen bei der Personalgewinnung wird gefragt, ob die bestehende Ausbildungsstätte über ausreichende Kapazitäten verfügt oder ob ein Ausbau beziehungsweise ein zweiter Standort erforderlich ist.

👥 Wer ist betroffen?

Anwärterinnen und Anwärter im hessischen Justizvollzug, Personal und Einrichtungen des Justizvollzugs, Lehrkräfte am H. B. Wagnitz-Seminar, hessisches Justizministerium, Landeshaushalt Hessen

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Kleine Anfrage stellt zehn Fragen zur Situation der Justizvollzugsausbildung: zu den Ausbildungskapazitäten, zur Entwicklung der Ausbildungszahlen in zehn Jahren, zur Ausreichendheit der Kapazitäten, zu einem möglichen zweiten Standort und dessen Zeitplan, zu erforderlichen räumlichen und finanziellen Ressourcen, zu Vor- und Nachteilen einer dezentralen Ausbildung, zur Qualität der Ausbildung, zu geplanten Weiterentwicklungen und zu verbesserungswürdigen Rahmenbedingungen.

🔎 Was wurde geantwortet?

Das Dokument enthält die Antworten der Justizministerin: Das H. B. Wagnitz-Seminar verfügt über 121 Unterbringungsplätze (75 + 46 Betten), 3 hauptamtliche Lehrkräfte und führt 2-4 Lehrgänge durch. Die Ausbildungszahlen zeigen Wachstum: von 173 (2016) auf 299 (2025). Der aktuelle Ausbildungsbedarf kann mit derzeitigen Kapazitäten und externen Ressourcen (Sport, Schießen) gedeckt werden. Die Überlegungen zu einem zweiten Standort stehen noch am Anfang; konkrete Standorte und Zeitpläne können nicht genannt werden. Eine Ressourcenkalkulation ist erst nach Festlegung des konkreten Bedarfs und Standorts möglich. Ein zweiter Standort hätte Vorteile (höhere Kapazität, heimatnähere Ausbildung, moderne Infrastruktur) und Nachteile (hohe Kosten, mögliche Unwirtschaftlichkeit). Die Qualität wird als hoch eingeschätzt; Lehr- und Stoffpläne werden aktualisiert.

Quelle: Hessen, Dokument 21/4933, Wahlperiode 21, eingereicht 7. August 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.