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HessenKleine AnfrageFreie Demokraten

❓ Heimisches Obst vor dem Aus? Brandbrief der Obstbauern und Maßnahmen der Landesregierung

7. August 2026Dokument 21/4934 · WP 21Hessen
Wiebke Knell
ObstbauSaisonarbeitskräfteMindestlohnLandwirtschaftBetriebssterben
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Kleine Anfrage behandelt die Krise im hessischen Obstbau. Obstbaubetriebe stehen unter massivem wirtschaftlichem Druck durch steigende Lohnkosten, Mangel an Saisonarbeitskräften, bürokratische Hürden und Konkurrenz durch günstigere Importware. Die Bundesfachgruppe Obstbau warnt vor einer existenzbedrohenden Entwicklung und berichtet, dass bundesweit etwa jeden zweiten Tag ein Familienbetrieb aufgeben muss. Dies gefährdet nicht nur die Versorgung mit hochwertig erzeugtem Obst, sondern auch Arbeitsplätze und Kulturlandschaften in ländlichen Regionen.

👥 Wer ist betroffen?

Obstbaubetriebe in Hessen (2022/2025: etwa 250 Baumobst-, 38 Strauchbeeren-, 143 Erdbeer-Betriebe), landwirtschaftliche Arbeitskräfte, ländliche Räume und Kulturlandschaften, Verbraucher von heimischem Obst, Beschäftigte im ländlichen Raum

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Fragestellerin fragt nach: (1) Bewertung der wirtschaftlichen Situation; (2) Zahl der Erwerbsobstbaubetriebe; (3) Entwicklung seit 2015; (4) Position zum Mindestlohn für Saisonarbeitskräfte; (5) geplante Gesetzesinitiative für spezielle Mindestlohnregelung; (6) Gründe bei Ablehnung; (7) Einsatz auf Bundesebene für wettbewerbsfähige Regelungen und praktikablen Zugang zu Arbeitskräften aus Drittstaaten; (8) Zeitplan für konkrete Initiativen.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung bestätigt die angespannte wirtschaftliche Situation durch steigende Produktions- und Energiekosten, extreme Witterungsereignisse und günstige Importe. Statistiken zeigen: Baumobst-Betriebe 2022: 250 auf 897 Hektar (2017: 279 auf 930 Hektar); Strauchbeeren 2025: 38 auf 264,1 Hektar (2015: 48 auf 277,7 Hektar); Erdbeeren 2025: 143 auf 960,4 Hektar (2015: 157 auf 1.177,9 Hektar). Zum Mindestlohn: Dieser beträgt seit 1. Januar 2026 bundesweit 13,90 Euro brutto/Stunde und gilt auch für Saisonarbeitskräfte – eine Herabsetzung wäre nach deutschem und europäischem Recht unzulässig. Keine Gesetzesinitiative eingereicht. Die Landesregierung verweist auf bestehende Verfahren der Bundesagentur für Arbeit und erklärt, die Belange der Betriebe in Beratungen einbringen zu wollen.

Quelle: Hessen, Dokument 21/4934, Wahlperiode 21, eingereicht 7. August 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.