❓ Demografischer Eigentumswechsel im hessischen Eigenheimbestand
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage behandelt die Auswirkungen des demografischen Wandels auf den Wohnimmobilienmarkt in Hessen. Babyboomer-Generationen erreichen ein Alter, in dem sich Veränderungen bei der Nutzung und Eigentümerschaft von Eigenheimen ergeben – durch Umzug in kleinere Wohnungen, Pflegebedürftigkeit, Tod und Erbfolge. Dadurch wird sukzessive zusätzlicher Wohnungsbestand verfügbar. Der Fragesteller möchte wissen, wie die Landesregierung diese demografischen Veränderungen erfasst und berücksichtigt – insbesondere bei der derzeit erstellten Wohnungsbedarfsprognose bis 2045.
👥 Wer ist betroffen?
Ältere Haushalte (ab 65 Jahren) mit selbstgenutzten Ein- und Zweifamilienhäusern; regional unterschiedlich betroffene Landkreise und kreisfreie Städte in Hessen; Kommunen bei der Wohnungs- und Stadtplanung; Landesregierung bei Wohnraumförderung, Dorfentwicklung und Regionalplanung.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Der Fragesteller stellt zehn konkrete Fragen: (1) Welche Untersuchungen und Prognosen zum demografisch bedingten Eigentumswechsel bei Ein- und Zweifamilienhäusern liegen vor oder wurden seit 2019 beauftragt? (2) Wird der zusätzlich verfügbare Bestand bei der Wohnungsbedarfsprognose bis 2045 berücksichtigt? (3) Welche regionalen Daten über Eigenheime mit älteren Bewohnern liegen vor? (4) Welche Regionen sind besonders von einem demografischen Anstieg des Immobilienangebots betroffen? (5) Wie fließen erwartete Veränderungen in Entscheidungen zur Innenentwicklung und Dorfentwicklung ein? (6) Nach welchen Kriterien beurteilen Förderstellen den Gebäudezustand? (7) Welche Förderprogramme nutzen Wohnungsbedarfsprognosen? (8) Nach welchen Kriterien wird entschieden, ob Bedarf durch Neubau oder Bestandsmobilisierung gedeckt wird? (9) In welchen Regionen treffen rückläufige Bevölkerung und zusätzliches Bestandsangebot zusammen? (10) Welche Anpassungen der Wohnraumförderung sind erforderlich?
🔎 Was wurde geantwortet?
Das Dokument enthält nur die Anfrage eines Abgeordneten. Die Antwort der Landesregierung liegt dem Dokument nicht vor und ist zum Zeitpunkt dieser Veröffentlichung noch nicht erfolgt. Es handelt sich um eine parlamentarische Kleine Anfrage, mit der konkrete Informationen über die Wohnungspolitik und deren Berücksichtigung demografischer Faktoren angefordert werden.