❓ Stand der elektronischen Ausländerakte in Hessen
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage untersucht den Stand der Digitalisierung in der hessischen Migrationsverwaltung. Seit 2020 fördert das Land mit der Richtlinie 'Elektronische Ausländerakte Hessen' die Einführung digitaler Aktenführung und Dokumentenmanagementsysteme. Von 31 hessischen kommunalen Ausländerbehörden wurden 23 gefördert, während 8 bereits vor Förderbeginn digital arbeiteten. Die Fragesteller wollen überprüfen, ob aus diesen Investitionen eine belastbare, medienbrucharme Verwaltungspraxis entstanden ist und wie die behördenübergreifende Zusammenarbeit durch verbindliche Standards wie XDomea und XAusländer verbessert wurde.
👥 Wer ist betroffen?
Kommunale Ausländerbehörden in Hessen und Regierungspräsidien; Migranten, Asylbewerber und Antragsteller in Ausländerangelegenheiten; Schnittstellen zu Sozialverwaltung, Bezahlkarte-Verwaltung und Aufnahme-/Rückführungsmanagement; kommunale Serviceprozesse; Angestellte in den Behörden bei Aktenführung und Datenaustausch
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Kleine Anfrage stellt 10 Fragen: (1-3) Einführungsstand der elektronischen Akte in den Behörden; (4) verbindliche Fachstandards und Schnittstellen; (5) medienbruchfreie digitale Bearbeitungsschritte; (6) erwartete Effekte auf Bearbeitungszeiten; (7) bekannte Probleme bei Interoperabilität, Datenmigration oder Schulung; (8) Gesamtförderausgaben seit 2020; (9) Sicherstellung von Datenschutz und einheitlicher Anwendung; (10) weitere Schritte zur Verknüpfung mit anderen Migrationsverwaltungsverfahren
🔎 Was wurde geantwortet?
Landesregierungliche Antworten: (1-3) Elektronische Ausländerakte ist in allen 31 kommunalen Ausländerbehörden und in den Regierungspräsidien vollständig eingeführt. (4) Verbindlicher Fachstandard ist XÖV-Standard xdomea zur Standardisierung des IT-gestützten Austauschs von Akten, Vorgängen und Dokumenten. (5) Bearbeitungsschritte sind von der Antragstellung über Online-Antragsstrecken, elektronische Aktenführung und Fallbearbeitung bis zur Bestellung des Aufenthaltstitels bei der Bundesdruckerei medienbruchfrei digital möglich. (6) Die Akte wird seit 2023 flächendeckend eingesetzt, hat sich bewährt, gestraffte Prozesse, schnelleren Datenaustausch, vereinfachte Aktenabgabe und flexiblen Zugriff durch mehrere Beschäftigte ermöglicht. (7) Keine bekannten Erkenntnisse zu Interoperabilitäts-, Migrations- oder Schulungsproblemen. (8) Rund eine Million Euro Gesamtförderung seit 2020. (9) Datenschutzverantwortung liegt bei den Datenschutzbeauftragten der Behörden. (10) Landesregierung setzt Mitarbeit in Bund-Länder-Arbeitsgruppe 'Digitalisierung der Migrationsverwaltung' fort