❓ Auswirkungen von Windkraftanlagen auf Grundwasser und Wasserhaushalt in Hessen
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage befasst sich mit der Frage, ob die Hessische Landesregierung systematisch historische hydrogeologische Daten und Messdaten des Hessischen Landesamtes für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) zur Bewertung möglicher Auswirkungen von Windkraftanlagen auf Grundwasser und Wasserhaushalt nutzt. Die Fragesteller möchten wissen, ob bestehende Windenergieanlagen mit verfügbaren Messdaten abgeglichen wurden und ob Vorher-Nachher-Auswertungen zur Überprüfung von Umweltauswirkungen erfolgt sind. Besonderer Fokus liegt auf den Windenergievorhaben im Reinhardswald.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffene Regionen: Bundesland Hessen, insbesondere Windenergiestandorte im Reinhardswald. Betroffene Gruppen: Betreiber von Windkraftanlagen, Grundwassernutzer, Landwirte, Forstbetriebe. Betroffene Institutionen: Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG), Genehmigungsbehörden, Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Anfrage enthält zehn Fragen: (1) Welche hydrogeologischen Mess- und Fachdaten liegen in auswertbarer Form vor? (2) Bei welchen bestehenden Windenergieanlagen liegen Messreihen vor, die bereits vor Baubeginn einsetzten und danach fortgeführt wurden? (3) Welche projektbezogenen Untersuchungen und Monitoringmaßnahmen wurden im Genehmigungsverfahren angeordnet? (4) Welche Standorte sind für Vorher-Nachher-Auswertungen geeignet? (5-8) Wurden bisherige Auswertungen durchgeführt, welche Einflussfaktoren berücksichtigt, und wurden GIS-gestützte Analysen durchgeführt? (9) Beabsichtigt die Landesregierung retrospektive Auswertungen? (10) Wie wurden Unsicherheiten bei Reinhardswald-Vorhaben berücksichtigt?
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet: Hydrogeologische Daten werden öffentlich über Wasserviewer, Landesgrundwasserdienst und Messdatenportal bereitgestellt. Eine hessenweite Auswertung und retrospektive Auswertung historischer Messdaten liegen nicht vor. Überwachungsmaßnahmen erfolgen individuell in Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG), nicht systematisch für alle Anlagen. Im Rahmen regelmäßiger Untersuchungen sind Windenergieanlagen nicht durch Grundwasserveränderungen aufgefallen. Für Reinhardswald-Vorhaben wurden Gewässerschutzmaßnahmen, insbesondere zum Schutz des Kluftgrundwassers, im Genehmigungsbescheid vom 1. Februar 2022 berücksichtigt.