❓ Drucksache 21/4948
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage befasst sich mit polizeilichen Kontrollen (Razzien) in Prostitutionsstätten in Hessen. Sie untersucht, wie die Polizei das Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) von 2017 bei der Bekämpfung von Menschenhandel und Ausbeutung umsetzt. Die Anfrage zielt darauf ab, die Einhaltung rechtsstaatlicher Prinzipien und die Wahrung der Menschenwürde bei diesen Einsätzen parlamentarisch zu kontrollieren.
👥 Wer ist betroffen?
Sexarbeiter/innen in Hessen, insbesondere Frauen in Prostitutionsstätten; potenzielle Opfer von Menschenhandel und Ausbeutung; Polizeieinsatzkräfte; Beratungsstellen und Hilfsorganisationen; hessische Behörden und Landesregierung.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller fordern Antworten auf zehn Fragen: (1) Auflistung aller Prostitutionsstätten mit Razzien der letzten 5 Jahre und deren Daten; (2) Kriterien für die Entscheidung zu Razzien; (3) Sicherstellungsmaßnahmen für respektvolles, verhältnismäßiges und menschenwürdiges Vorgehen; (4) Spezielle Schulungen zum Umgang mit potenziellen Opfern von Menschenhandel; (5) Aufklärungsmechanismen über Rechte trotz Sprachbarrieren; (6) Begleitung durch Dolmetscher/innen; (7) Einbindung von Beratungsstellen und deren Auflistung nach Einsatz; (8) Bewertung des Austauschs mit Beratungsstellen bezüglich Fehlverhalten; (9) Bekannte Fälle von Kriminalisierung von Frauen und körperlichem Fehlverhalten; (10) Bekannte Fälle, in denen Frauen bei Kälte leicht oder halbnackt auf die Straße gebracht wurden.
🔎 Was wurde geantwortet?
Das Dokument enthält nur die Kleine Anfrage selbst; die Antwort der hessischen Landesregierung liegt noch nicht vor. Die Vorbemerkung der Fragesteller unterstreicht das Ziel des ProstSchG von 2017: besserer Schutz vor Gewalt, Ausbeutung und Menschenhandel, Verbesserung der gesundheitlichen Versorgung und Stärkung der Selbstbestimmung. Sie betont zugleich die rechtsstaatliche Verpflichtung zu respektvollem, verhältnismäßigem und menschenwürdigem Vorgehen der Behörden.