❓ Können kommunale Ausländerbehörden aufenthaltsbeendende Maßnahmen in Hessen verzögern?
📋 Worum geht es?
Das Dokument behandelt die Zusammenarbeit zwischen den Regierungspräsidien (als Bezirksordnungsbehörden) und den kommunalen Ausländerbehörden in Hessen bei der Durchsetzung von Ausreisepflichten. Der Fragesteller ist besorgt, dass vorgelagerte Entscheidungen der kommunalen Behörden – etwa bei der Abschiebungsandrohung oder der Aussetzung von Abschiebungen – die Vorbereitung von aufenthaltsbeendenden Maßnahmen verzögern könnten. Als Hintergrund: Im ersten Halbjahr 2026 wurden 921 Personen aus Hessen abgeschoben, die Vollzugsquote lag aber nur bei 64 Prozent.
👥 Wer ist betroffen?
Regierungspräsidien (zuständig für Abschiebungsvollzug), kommunale Ausländerbehörden in allen hessischen Kommunen, Personen ohne gültigen Aufenthaltstitel, Land Hessen insgesamt
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Der Fragesteller stellt 10 Fragen: (1) In wie vielen Fällen konnten Regierungspräsidien seit 2023 eine aufenthaltsbeendende Maßnahme wegen ausstehender Entscheidungen kommunaler Ausländerbehörden nicht weiter vorbereiten? (2) Welche Behörden waren betroffen? (3-4) Wie oft wurden Unterstützungsangebote nicht genutzt oder fehlte Zuarbeit? (5) Wie oft erteilte eine Behörde Aufenthaltstitel, nachdem das Regierungspräsidium bereits konkrete Maßnahmen vorbereitet hatte? (6) Wie oft versagten Regierungspräsidien die Zustimmung zu Duldungen? (7) Wie oft verzögerte sich die Vorbereitung durch verspätet übermittelte Informationen? (8) Wie oft griffen Regierungspräsidien fachaufsichtlich ein? (9-10) Seit 2023: Sind der Landesregierung politische Vorgaben kommunaler Leitungsebenen bekannt, die Verfahren beeinflusst haben, und wie stellt sie sicher, dass kommunalpolitische Vorgaben die Durchführung nicht verzögern?
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Antwort der Hessischen Landesregierung (Prof. Dr. Roman Poseck, Minister des Innern): Die Landesregierung hat keine Erkenntnisse über grundsätzliche oder strukturelle Probleme in der Zusammenarbeit zwischen den Behörden. Die Zusammenarbeit wird als eng, zeitnah und gut bewertet, auch bei der Übermittlung entscheidungsrelevanter Informationen. Sollten Abstimmungsschwierigkeiten auftreten, können diese geklärt werden. Der Landesregierung sind keine Fälle bekannt, in denen politische Vorgaben kommunaler Leitungsebenen ein aufenthaltsbeendendes Verfahren beeinflusst haben. Kommunalpolitische Vorgaben können die rechtmäßige Durchführung nicht ersetzen oder einschränken – diese richtet sich nach gesetzlichen Vorgaben und fachaufsichtlichen Regelungen.