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HessenKleine AnfrageFreie Demokraten

❓ Auswirkungen der geplanten Wohngeldreform auf Hessen ab Januar 2027

12. August 2026Dokument 21/4953 · WP 21Hessen
Yanki Pürsün
WohngeldreformBundesgesetzgebungSozialleistungssystemFinanzielle FolgenKommunale Auswirkungen
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Das Dokument behandelt die geplante Wohngeldreform auf Bundesebene, die zum 1. Januar 2027 in Kraft treten soll. Das Bundeskabinett hat am 6. Juli 2026 einen Gesetzentwurf beschlossen, der die Wohngeldformel verändert, die Heizkostenkomponente halbiert und die regelmäßige Fortschreibung aussetzt. Die Bundesregierung hat explizit darauf hingewiesen, dass diese Änderungen dazu führen werden, dass Menschen aus dem Wohngeldbezug herausfallen. Der Abgeordnete Yanki Pürsün fragt die hessische Landesregierung nach den Folgen dieser Reform. In Hessen bezogen zum 31. Dezember 2025 rund 86.400 Haushalte Wohngeld (9,9% mehr als im Vorjahr), mit einem durchschnittlichen Anspruch von 339 Euro monatlich. In 46,1% dieser Haushalte lebten Rentnerinnen und Rentner.

👥 Wer ist betroffen?

Wohngeldberechtigte Haushalte in Hessen (ca. 86.400), insbesondere Rentnerinnen und Rentner; hessische Kommunen und deren Wohngeldbehörden; potenzielle Bezieher von Grundsicherungsleistungen nach SGB II (Bürgergeld) und SGB XII (Grundsicherung im Alter); hessische Landesregierung und kommunale Verwaltungen.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Anfrage stellt zehn konkrete Fragen zur Landesregierung: (1) Anzahl der Haushalte, die ihren kompletten Wohngeldanspruch verlieren; (2) Durchschnittliche monatliche Minderung des Wohngeldanspruchs; (3) Zusätzliche SGB-II-Leistungsfälle; (4) Zusätzliche SGB-XII-Leistungsfälle; (5) Veränderung der Wohngeldausgaben des Landes; (6) Finanzielle Auswirkungen auf hessische Kommunen; (7) Veränderung des Verwaltungsaufwands bei Wohngeldbehörden; (8) Maßnahmen zur Vermeidung von Leistungsunterbrechungen beim Wechsel; (9) Beteiligung in Bund-Länder-Gremien zur Sozialstaatsreform; (10) Position zur Zusammenführung von Wohngeld, Grundsicherungsgeld und Kinderzuschlag.

🔎 Was wurde geantwortet?

Das Dokument enthält nur die Frage des Abgeordneten; die Antworten der Landesregierung liegen noch nicht vor. Aus der Vorbemerkung werden folgende Basisfakten genannt: 86.400 hessische Haushalte beziehen Wohngeld (Stand 31.12.2025), Steigerung um 9,9% gegenüber Vorjahr, durchschnittlicher monatlicher Anspruch 339 Euro, 46,1% sind reine Rentner/innen-Haushalte. Die Auswirkungen der Wohngeldreform von 2023 sind in den kommunalen Wohngeldbehörden noch spürbar. Hessen hat die Empfehlungen der Kommission zur Sozialstaatsreform begrüßt und zugesagt, den weiteren Prozess konstruktiv zu begleiten.

Quelle: Hessen, Dokument 21/4953, Wahlperiode 21, eingereicht 12. August 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.