❓ Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung in Hessen – Informationsflüsse und behördenübergreifende Erkenntnisse
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage befasst sich mit der praktischen Zusammenarbeit verschiedener hessischer Behörden (Steuerverwaltung, Arbeitsschutzverwaltung, Staatsanwaltschaften, Kommunalbehörden) und der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Bundes bei der Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung. Der Fragesteller bezieht sich auf eine vorherige Anfrage (Drs. 21/3145) und fragt nach den Erkenntnissen, die aus dieser Zusammenarbeit gewonnen werden und wie diese innerhalb der Landesverwaltung genutzt werden.
👥 Wer ist betroffen?
Hessische Behörden und Institutionen (insbesondere Steuerverwaltung, Arbeitsschutzverwaltung, Staatsanwaltschaften, Kommunalbehörden), Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Bundes, Arbeitgeber und Arbeitnehmer in Hessen (indirekt von Schwarzarbeit betroffen), Sozialkasse und öffentliche Haushalte.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Der Fragesteller stellt zehn Fragen zur: (1) Art der Informationen beim Informationsaustausch zwischen Behörden, (2) Erfassung und Auswertung von Erkenntnissen innerhalb der Landesverwaltung, (3) konkreten Erkenntnissen über Umfang, Branchen und regionale Schwerpunkte von Schwarzarbeit seit 2023, (4) Erkenntnissen aus Koordinationskreisen, (5) strukturierten Formen organisierter Schwarzarbeit, (6) Ergebnissen aus Maßnahmen gegen Sozialkriminalität seit März 2026, (7) ressortübergreifender Zusammenführung von Erkenntnissen, (8) Erkenntnissen zur Zusammenarbeit kommunaler Behörden, (9) Abgrenzung der bisherigen Aussage der Landesregierung zur fehlenden Beteiligung, (10) Möglichkeiten zur systematischen Zusammenführung für ein Lagebild.
🔎 Was wurde geantwortet?
Das Dokument enthält ausschließlich die Kleine Anfrage selbst; die Antwort der Landesregierung liegt noch nicht vor. Der Fragesteller verweist auf die vorherige Antwort (Drs. 21/3145), in der die Landesregierung institutionalisierte Zusammenarbeitsformen beschrieb (Partnerstellen der Steuerverwaltung, gemeinsame Prüfungen, Koordinationskreise, Informationsaustausch mit Arbeitsschutzverwaltung), aber auch angab, weder in Aufklärungs- noch Präventionsarbeit eingebunden zu sein und zu verschiedenen Bereichen keine statistischen Daten zu haben. Seit der Beantwortung haben mehrere behördenübergreifende Maßnahmen stattgefunden, darunter Ermittlungen gegen organisierte Schwarzarbeitsstrukturen und landesweit koordinierte Maßnahmen gegen Sozialkriminalität seit März 2026.