❓ Drucksache 21/4962
📋 Worum geht es?
Die Anfrage behandelt die Sicherheit und Qualität von Arzneimitteln bei hohen Temperaturen in Hessen. Hohe Umgebungstemperaturen können die Qualität, Wirksamkeit und Verwendbarkeit von Arzneimitteln beeinträchtigen – nicht nur bei ausdrücklich kühlpflichtigen Präparaten, sondern auch bei solchen, die bei Temperaturen über 25°C Qualitätsverluste erleiden. Das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege ist zuständig für die Überwachung von Apotheken und des Arzneimittelverkehrs. Der Bundesrat forderte die Bundesregierung auf, auf EU-Ebene Anforderungen an Transportdienstleister durchzusetzen, um die Qualität von Arzneimitteln während des Transports zu gewährleisten.
👥 Wer ist betroffen?
Patienten und Endverbraucher, die Arzneimittel per Versand erhalten; Apotheken und Apotheken mit Versandhandelserlaubnis; Transportdienstleister (Post- und Paketdienste); hessische Arzneimittelüberwachungsbehörden; Abholautomaten und Abholfächer.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Anfrage stellt 10 Fragen an die Hessische Landesregierung: (1) Erkenntnisse über Beeinträchtigungen durch hohe Temperaturen bei Lagerung oder Transport, (2) Anzahl der Meldungen über temperaturbedingte Qualitätsmängel seit 2020, (3) Umfang der Überprüfung von Lagerungstemperaturen bei Apothekenkontrollen, (4) Überprüfung der Temperaturvorkehrungen beim Versand, (5) Erkenntnisse über Temperaturüberschreitungen in Abholautomaten und Abholfächern, (6) Temperaturüberschreitungen bei Arzneimittelsendungen während des Transports, (7) empfohlene oder verlangte Maßnahmen bei Temperaturüberschreitungen, (8) Bewertung des Schutzes vor temperaturbedingten Verlusten im Versand, (9) Hessens Position im Bundesratsverfahren zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung, (10) geplante oder unterstützte Initiativen auf Bundes- oder EU-Ebene zur Verbesserung der Temperaturkontrolle.
🔎 Was wurde geantwortet?
Das Dokument enthält nur die Kleine Anfrage der AfD-Abgeordneten. Die Antwort der Hessischen Landesregierung liegt noch nicht vor.