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HessenKleine AnfrageAfD

❓ Auswirkungen der vertragsärztlichen Vergütungsänderungen ab 2027 auf Terminverfügbarkeit und Versorgung zeitkritischer Erkrankungen in Hessen

13. August 2026Dokument 21/4963 · WP 21Hessen
Volker Richter, Gerhard Bärsch, Arno Enners
Vertragsärztliche VergütungTerminverfügbarkeitAmbulante BehandlungskapazitätenGKV-BeitragssatzstabilisierungsgesetzZeitkritische Erkrankungen
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Das Dokument behandelt die erwarteten Auswirkungen des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes auf die Vergütung von Leistungen durch niedergelassene Ärzte ab dem Jahr 2027. Der Fokus liegt auf möglichen Veränderungen bei der Verfügbarkeit von Behandlungsterminen und der Versorgung von Patienten mit zeitkritischen Erkrankungen wie Tumoren in Hessen. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung warnt vor einer möglichen Verringerung der Zahl wirtschaftlich finanzierbarer ambulanter Behandlungsfälle, besonders in Bereichen wie Radiologie, Psychotherapie, Strahlentherapie und weiteren Fachgebieten. Die Anfrage befasst sich damit, ob die bestehenden Instrumente zur Patientensteuerung (wie die Terminservicestelle 116117) weiterhin ausreichend funktionieren werden.

👥 Wer ist betroffen?

Patienten mit zeitkritischen Erkrankungen in Hessen, insbesondere Tumorpatienten; niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten in verschiedenen Fachgebieten (Radiologie, Psychotherapie, Strahlentherapie, Nuklearmedizin, Hämatologie-Onkologie); Kassenärztliche Vereinigung Hessen; das gesamte ambulante Gesundheitssystem in Hessen

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Fragesteller fordern die Landesregierung auf, folgende 10 Fragen zu beantworten: (1) Welche Veränderungen der Zahl vergüteter ambulanter Behandlungsfälle erwartet sie ab 2027? (2) Für welche Fachgruppen werden die größten Veränderungen der Behandlungskapazität erwartet? (3) Wie viele Behandlungstermine wurden der Terminservicestelle 2024, 2025 und im ersten Halbjahr 2026 zur Verfügung gestellt? (4) Wie viele Vermittlungsersuchen konnten nicht innerhalb der gesetzlichen Fristen erfüllt werden? (5) Welche Veränderungen bei Terminvermittlung, Hausarztvermittlung und offenen Sprechstunden werden erwartet? (6) Wurde geprüft, ob Patienten aus der sektorenübergreifenden Notfallversorgung ab 2027 aufgenommen werden können? (7) Welche Auswirkungen auf radiologische, nuklearmedizinische, hämatologisch-onkologische und strahlentherapeutische Leistungen werden erwartet? (8) Welche Auswirkungen haben mögliche längere Wartezeiten auf die Diagnostik und Behandlung zeitkritischer Erkrankungen? (9) Welche Veränderungen bei Notaufnahmen und stationären Behandlungen werden erwartet? (10) Welche Kennzahlen wird die Regierung zur Messung von Veränderungen der Termin- und Behandlungskapazität heranziehen?

🔎 Was wurde geantwortet?

Das Dokument enthält nur die Anfrage der AfD-Fraktion; die Antwort der Landesregierung liegt noch nicht vor. Das Dokument stützt sich auf Warnungen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, die Modellrechnungen zu möglichen Auswirkungen durchgeführt hat. Nach diesen Prognosen werden besonders die Bereiche Radiologie, Psychotherapie, Strahlentherapie und weitere Fachgebiete in Hessen durch die neuen Vergütungsregeln ab 2027 betroffen sein. Die Anfrage verweist auf bestehende Instrumente wie die Terminservicestelle 116117 und Projekte zur sektorenübergreifenden Patientensteuerung, weist aber darauf hin, dass Terminvermittlung nicht dasselbe ist wie tatsächlich vorhandene Behandlungskapazitäten.

Quelle: Hessen, Dokument 21/4963, Wahlperiode 21, eingereicht 13. August 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.