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HessenKleine Anfrage

❓ Wissenschaftliche Herleitung der Entnahmeobergrenze im hessischen Wolfsmanagement

13. August 2026Dokument 21/4965 · WP 21Hessen
Sascha Herr
WolfsmanagementEntnahmeobergrenzePopulationsbiologieNaturschutzWissenschaftliche Begründung
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Kleine Anfrage befasst sich mit der wissenschaftlichen Begründung der im hessischen Wolfsmanagementplan festgelegten Entnahmeobergrenze von bis zu 40 Prozent der prognostizierten Jungwölfe eines Jahrgangs. Der Fragesteller kritisiert, dass die Landesregierung diese Quote zwar auf die Populationsgefährdungsanalyse des Bundesamts für Naturschutz (BfN) aus 2024 zurückführt, aber nicht hinreichend erklärt, wie diese wissenschaftliche Modellierung in die konkrete Entnahmequote übertragen wird.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind das Wolfsmanagement in Hessen, die Landesregierung als Entscheidungsträger, Naturschutzorganisationen, Jagdverbände und die wissenschaftliche Fachgemeinschaft (insbesondere das Bundesamt für Naturschutz).

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Der fraktionslose Abgeordnete Sascha Herr stellt fünf detaillierte Fragen: (1) An welcher Stelle der BfN-Analyse wird die 40%-Entnahme konkret empfohlen oder bewertet? (2) Aufgrund welcher wissenschaftlichen Annahmen wird die modellierte Mortalität auf eine Entnahmequote übertragen? (3) Wie wird die Diskrepanz begründet, dass die Modellierung auf juvenile und subadulte Wölfe abzielt, die Quote aber nur auf juvenile Wölfe bezogen wird? (4) Welche Sicherheitsmarge wird gegenüber kritischen Mortalitätswerten berücksichtigt? (5) Welche Annahmen zur natürlichen und anthropogenen Mortalität werden zugrunde gelegt?

🔎 Was wurde geantwortet?

Das Dokument enthält nur die Kleine Anfrage des Abgeordneten; die Antwort der Landesregierung liegt nicht vor. Der Fragesteller verweist auf die frühere Kleine Anfrage 21/4757 und deren Antwort, wonach die Landesregierung die 40%-Quote auf BfN-Modellberechnungen stützt. Die aktuelle Anfrage kritisiert, dass die konkrete Herleitung dieser Quote aus den populationsbiologischen Modellrechnungen nicht nachvollziehbar ist, insbesondere die Unterschiede zwischen den Modellannahmen (Mortalität juveniler und subadulter Wölfe) und der praktischen Entnahmeregelung (Quote für juvenile Wölfe eines Jahrgangs).

Quelle: Hessen, Dokument 21/4965, Wahlperiode 21, eingereicht 13. August 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.