❓ Drucksache 21/4966
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage behandelt eine besorgniserregende Entwicklung bei Straftaten unter Vortäuschung einer Polizeieigenschaft in Hessen. Während die Fallzahlen von 313 im Jahr 2021 auf 458 im Jahr 2025 gestiegen sind und die Fälle zum Nachteil von Menschen ab 60 Jahren von 164 auf 313 anwuchsen, sanken die aufgeklärten Fälle im gleichen Zeitraum von 136 auf 89. Dies entspricht einem Rückgang der Aufklärungsquote von etwa 43 Prozent auf etwa 19 Prozent. Der Fragesteller möchte wissen, ob Veränderungen im Täterverhalten oder in den Ermittlungsbedingungen für diesen starken Rückgang verantwortlich sind und welche Konsequenzen die Landesregierung daraus zieht.
👥 Wer ist betroffen?
Besonders betroffen sind ältere Menschen ab 60 Jahren, die gezielt von Betrügern unter Vortäuschung von Polizeieigenschaft ausgeplündert werden. Die Anzahl der Fälle zum Nachteil dieser Gruppe hat sich von 2021 bis 2025 verdoppelt (164 auf 313 Fälle). Weiterhin sind die Strafverfolgungsbehörden, die Polizei und die Justiz des Landes Hessen betroffen, die mit professionalisierter und international organisierter Kriminalität konfrontiert sind.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Der Fragesteller stellt fünf Fragen: (1) Auf welche Ursachen führt die Landesregierung die gegensätzliche Entwicklung zurück? (2) Welche Veränderungen des Modus Operandi haben sich seit 2021 gezeigt, besonders bei Kontaktaufnahme, Tatlegenden, Arbeitsteilung und technischer Verschleierung? (3) Welche Veränderungen der Täterstrukturen und Ermittlungsbedingungen haben die Verfolgung erschwert? (4) Welche organisatorischen und operativen Anpassungen hat die Polizei vorgenommen? (5) Welche neuen Präventionsmaßnahmen hat die Landesregierung ergriffen?
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung beantwortet die Fragen detailliert: Die gegensätzliche Entwicklung lässt sich nicht auf eine einzelne Ursache zurückführen, wird aber vor allem durch die fortschreitende Professionalisierung und Flexibilisierung der Tatbegehung erklärt. Täter agieren arbeitsteilig und grenzüberschreitend mit Tatsteuerung aus dem Ausland, nutzen verschlüsselte Messenger-Dienste und flexible Tatlegenden. Sie fordern neben Bargeld zunehmend Schmuck und Gold. Die Identifizierung der Hintermänner wird durch arbeitsteilige Strukturen und technische Verschleierung erschwert. Grenzüberschreitende Ermittlungen werden durch internationale Rechtshilfeverfahren verzögert. Als Gegenmaßnahmen wurden spezialisierte Ermittlungsgruppen eingerichtet, europaweit abgestimmte Schwerpunktmaßnahmen durchgeführt und die nationale sowie internationale Zusammenarbeit (BKA, Europol) intensiviert. Seit Mai 2026 läuft das Projekt ASCA (Anti Scam Alliance). Bei der Prävention wurde ein neuer Polizeidienstausweis mit verbesserten Sicherheitsmerkmalen seit 31. Juli 2025 eingeführt, die Sicherheitsberatung für Seniorinnen und Senioren (SfS) auf 818 Beraterinnen und Berater ausgebaut, und das Projekt CESA zur Bekämpfung von Callcenterbetrug wird seit Anfang 2026 als Teil des europäischen Projekts ISF Lumen Expanded fortgesetzt.