❓ Drucksache 21/4968
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage untersucht die Effektivität von Förderinstrumenten der Landesregierung Hessen zur Unterstützung betrieblicher Ausbildung. Hintergrund ist ein stetiger Rückgang der Ausbildungsbetriebe in Hessen: von 31.329 Betrieben im Jahr 2019 auf 29.468 im Jahr 2025 – ein Rückgang um 5,9 Prozent. Der Anteil der Ausbildungsbetriebe an allen Betrieben mit sozialversicherungspflichtig Beschäftigten lag 2025 bei nur 18 Prozent. Zur Gegensteuerung setzt die Landesregierung auf finanzielle Anreize wie Ausbildungsplatzförderung und Ausbildungskostenzuschüsse für benachteiligte Gruppen. Die Anfrage zielt darauf ab, zu klären, inwieweit diese Maßnahmen tatsächlich zur Aufnahme, Fortführung oder Ausweitung von Ausbildungsplätzen beitragen.
👥 Wer ist betroffen?
Kleine und mittlere Unternehmen in Hessen, die Ausbildungsplätze anbieten oder anbieten könnten; Auszubildende und Arbeitssuchende in Hessen, insbesondere Personen mit Qualifikationsdefiziten; der hessische Arbeitsmarkt und die Wirtschaft des Bundeslandes.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Kleine Anfrage richtet fünf konkrete Fragen an die Landesregierung: (1) In welcher Höhe wurden Landesmittel für relevante Förderprogramme 2021–2025 jährlich ausgegeben (mit Aufschlüsselung nach Programm)? (2) Wie viele Betriebe und Ausbildungsverhältnisse wurden jährlich durch diese Programme gefördert? (3) Wie viele der geförderten Betriebe waren Neueinsteiger oder Wiedereinsteiger in die betriebliche Ausbildung (soweit Daten erhoben werden)? (4) Nach welchen konkreten Kennzahlen, Erfolgskriterien und Evaluationen bewertet die Landesregierung die Wirksamkeit der Förderprogramme? (5) Welche Schlussfolgerungen zieht die Regierung aus dem Rückgang der Ausbildungsbetriebsquote für zukünftige Förderinstrumente?
🔎 Was wurde geantwortet?
Das Dokument enthält nur die Frage; eine Antwort der Landesregierung liegt noch nicht vor. Jedoch nennt die Anfrage selbst folgende Fakten aus vorhergehenden Antworten: Ausbildungsbetriebe in Hessen sanken von 31.329 (2019) auf 29.468 (2025), ein Rückgang von 5,9 Prozent. Der Anteil der Ausbildungsbetriebe an Betrieben mit sozialversicherungspflichtig Beschäftigten betrug 2025 18 Prozent. Es besteht ein Qualifikations-Mismatch auf dem hessischen Arbeitsmarkt, d.h. Unterschiede zwischen dem Qualifikationsniveau der Arbeitslosen und den Anforderungen gemeldeter Stellen. Die Landesregierung setzt folgende Förderinstrumente ein: Ausbildungsplatzförderung und Ausbildungskostenzuschuss für Benachteiligte. Nach Aussage der Landesregierung bestehen keine konkreten Zielgrößen für die Entwicklung der Ausbildungsbetriebsquote.