❓ Stärkung der Prävention von Glücksspielsucht in Hessen
📋 Worum geht es?
Das Dokument behandelt die Maßnahmen der hessischen Landesregierung zur Prävention und Bekämpfung von Glücksspielsucht. Hintergrund ist, dass rund 98.400 Menschen in Hessen mit einer Glücksspielstörung leben und etwa 242.200 Menschen risikohaftes Spielverhalten zeigen. Die Anfrage und Antwort behandeln die Struktur, Effektivität und Finanzierung von Beratungs- und Präventionsmaßnahmen sowie die Erreichbarkeit spezialisierter Hilfsangebote.
👥 Wer ist betroffen?
Menschen mit Glücksspielsucht oder problematischem Spielverhalten (ca. 98.400 in Hessen), Personen mit riskantem Spielverhalten (ca. 242.200), Angehörige von Betroffenen, 15 spezialisierte Fachberatungsstellen, 29 Fachstellen für Suchtprävention, Schulen und Ausbildungsstätten, junge Erwachsene als Zielgruppe.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Kleine Anfrage stellt acht Fragen: (1) Welche Erkenntnisse zur Entwicklung problematischen Glücksspielverhaltens seit 2021? (2) Welche Maßnahmen fördert das Land? (3) Nach welchen Kriterien wird Wirksamkeit bewertet? (4) Wie wird flächendeckende Erreichbarkeit sichergestellt? (5-6) Bewertung und langfristige Sicherung der Finanzierung? (7) Präventionsangebote für junge Erwachsene? (8) Ziele bis 2030?
🔎 Was wurde geantwortet?
Zentrale Antworten der Ministerin: Die Inanspruchnahme der Fachberatungen blieb stabil (2021: 1.061 Klienten, 2025: 1.073). Der Anteil verschuldeter Personen mit Glücksspielproblemen sank leicht (2021: 73%, 2025: 72,5%), aber die Quote mit hoher Schuldenlast stieg von 43,4% auf 46,5%. Geldspielautomaten in Spielhallen sind die Hauptspielform (32,6%). Das Land fördert 15 Fachberatungsstellen und eine Landeskoordination mit jährlich 1 Million Euro (§1 HGlüG). 29 Fachstellen für Suchtprävention bieten Programme wie 'Abgezockt' und 'GlüxxBox' an. Durchgeführte Maßnahmen stiegen von 147 (2021) auf 236 (2024); der Anteil glücksspielbezogener Maßnahmen von 27% auf 33,5%. Wirksamkeit wird durch Reichweite, Inanspruchnahme und Verhaltensänderungen gemessen (COMBASS, Dot.sys). Flächendeckung wird durch 1-Stunden-Fahrtzeit-Regel, Außenstellen und digitale Beratung ('DigiSucht') erreicht. Für junge Erwachsene gibt es keine separate Differenzierung. Ziel bis 2030: Auskömmliche Finanzierung und Erhalt der flächendeckenden Versorgung.