Zurück zur Übersicht
HessenKleine AnfrageFreie Demokraten

❓ Beschleunigung der Anerkennung von Weiterbildungsangeboten im Rahmen des Bildungsurlaubsgesetzes in Hessen

14. August 2026Dokument 21/4973 · WP 21Hessen
Yanki Pürsün
BildungsurlaubAnerkennungVerwaltungsverfahrenBearbeitungsdauerWeiterbildung
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Kleine Anfrage befasst sich mit der Beschleunigung von Anerkennungsverfahren für Bildungsurlaubsveranstaltungen in Hessen. Bildungsurlaub ist ein wichtiger Bestandteil der beruflichen Weiterbildung und des lebenslangen Lernens. Im Jahr 2023 nahmen etwa 19.000 hessische Beschäftigte an über 3.400 nach dem Hessischen Bildungsurlaubsgesetz anerkannten Veranstaltungen teil. Das Hessische Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales ist für die Anerkennung zuständig. Nach Berichten aus der Praxis dauern Anerkennungsverfahren teilweise mehrere Monate, was zu Planungsproblemen führt.

👥 Wer ist betroffen?

Arbeitnehmer und Beschäftigte in Hessen (2023: etwa 19.000 Teilnehmer), Bildungsanbieter und Veranstalter von Weiterbildungsmaßnahmen, Arbeitgeber insbesondere in Branchen mit vorab festgelegten Dienst- und Einsatzplänen, Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Anfrage richtet 10 Fragen an die Landesregierung: (1) Anzahl eingegangener Anträge seit 2023 nach Kalenderjahren; (2) durchschnittliche Bearbeitungsdauer seit 2023 nach Jahren; (3) Anzahl der Anträge mit Bearbeitungsdauer über 10 Wochen; (4) Gründe für verlängerte Bearbeitungszeiten; (5) Anzahl noch nicht abschließend bearbeiteter Anträge; (6) verfügbare Vollzeitäquivalente im Ministerium; (7) durchgeführte Maßnahmen seit 2024 zur Beschleunigung; (8) Pläne für verbindliche Bearbeitungsfristen; (9) Pläne für vereinfachte Verfahren bei bereits anerkannten Veranstaltungen; (10) Pläne für vereinfachte Verfahren bei Veranstaltungen, die in anderen Bundesländern bereits anerkannt wurden.

🔎 Was wurde geantwortet?

Das Dokument enthält die Anfrage selbst; die Antworten der Landesregierung liegen noch nicht vor. Das Dokument vermittelt folgende Informationen: 2023 nahmen 19.000 Beschäftigte an 3.400 anerkannten Veranstaltungen teil. Anträge müssen mindestens 10 Wochen vor dem geplanten Veranstaltungstermin eingereicht werden. Typenveranstaltungen können für bis zu zwei Jahre anerkannt werden. Beschäftigte müssen Bildungsurlaub sechs Wochen vor Veranstaltungsbeginn mit Anerkennungsnachweis anmelden. Nach Berichten von Bildungsanbietern dauern Anerkennungsverfahren teilweise mehrere Monate.

Quelle: Hessen, Dokument 21/4973, Wahlperiode 21, eingereicht 14. August 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.