❓ Justizassistenten in Hessen: Einsatz, Kosten und weitere Entwicklung
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage befasst sich mit dem Modell der Justizassistenz in Hessen, das seit 2023 besteht. Dabei können Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare gegen Vergütung unterstützende juristische Tätigkeiten bei Gerichten und Staatsanwaltschaften übernehmen. Das Modell verfolgt zwei Ziele: die Entlastung von Richterinnen und Richtern sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälten und die frühzeitige Bindung von qualifiziertem juristischem Nachwuchs für die hessische Justiz. Die Anfrage vergleicht das hessische Modell mit dem neu eingeführten Programm in Thüringen.
👥 Wer ist betroffen?
Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare, Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, Gerichte und Staatsanwaltschaften in Hessen, Landeshaushalt Hessen
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Kleine Anfrage stellt acht konkrete Fragen an die Landesregierung: (1) Gesamtzahl der Justizassistenten seit 2023 aufgeschlüsselt nach Jahren, Gerichten und Staatsanwaltschaften; (2) Gesamtkosten pro Jahr seit Einführung; (3) Bewertung der bisherigen Entlastungswirkung für Richter und Staatsanwälte; (4) Bewertung der Effektivität bei der Nachwuchsgewinnung und -bindung; (5) Anzahl der Bewerbungen nach Jahren; (6) Anzahl der nicht berücksichtigten Bewerber nach Jahren; (7) Pläne zur Ausweitung hinsichtlich Zahl, Arbeitszeit oder Vergütung; (8) Vergleich mit dem Thüringer Modell (bis 32 Stunden monatlich, etwa 30 Euro brutto pro Stunde).
🔎 Was wurde geantwortet?
Das Dokument enthält nur die Kleine Anfrage selbst; die Antworten der Landesregierung liegen noch nicht vor.