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HessenKleine AnfrageFreie Demokraten

❓ Künstliche Intelligenz und statistische Plausibilitätsprüfungen bei Wahlergebnissen

17. August 2026Dokument 21/4980 · WP 21Hessen
Yanki Pürsün
Künstliche IntelligenzWahlergebnissePlausibilitätsprüfungenBriefwahlWahlintegrität
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Kleine Anfrage behandelt die Frage, ob moderne Datenanalysen und Künstliche Intelligenz zur Überprüfung von Wahlergebnissen eingesetzt werden sollten. Anlass sind statistische Auffälligkeiten bei der Frankfurter Kommunalwahl 2026, die von einer Bloggerin öffentlich analysiert wurden. Die Anfrage hinterfragt insbesondere die Position des Frankfurter Wahlamts, das statistische Auffälligkeiten allein nicht als Grund für weitergehende Ermittlungen sieht, und verweist auf die bereits existierende Nutzung von KI durch die Hessische Steuerverwaltung zur Anomalieerkennung.

👥 Wer ist betroffen?

Frankfurter Wahlbehörden und Wahlvorstände; Wähler und Kandidaten bei der Kommunalwahl 2026 (besonders Kandidaten der Liste 'Ich bin ein Frankfurter'); Hessische Landesregierung als Aufsichtsbehörde; öffentliche Diskussion und Medienlandschaft.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Anfrage richtet 10 konkrete Fragen an die Landesregierung: (1) Sollten Wahlbehörden standardmäßig statistische Plausibilitätsprüfungen durchführen? (2) Nach welchen Kriterien sollten statistische Auffälligkeiten zu vertieften Prüfungen führen? (3-4) Bewertung der Position des Frankfurter Wahlamts zur Relevanz der Auffälligkeiten. (5-6) Konkrete Nachfragen zur Prüfung von IBF-Briefwahlauffälligkeiten bei über 6.000 Panaschierstimmen für vier Kandidaten und zur Verbindung zu ähnlichen Fällen 2021. (7-8) Bedeutung weiterer statistischer Auswertungen und nicht-automatisierter Plausibilitätsprüfungen. (9-10) Interpretation der mathematischen Wahrscheinlichkeit (2,35 × 10^142 mögliche Kombinationen bei 18.456 Briefwahlzetteln) und Rolle der Medien bei der Wahlbeobachtung.

🔎 Was wurde geantwortet?

Das Dokument enthält die Kleine Anfrage und die offizielle Antwort der Landesregierung (Minister des Innern, Prof. Dr. Roman Poseck). Die Antwort basiert auf folgenden Positionen: Wahlrechtliche Vorgaben ergeben sich aus §§ 20 ff. Hessisches Kommunalwahlgesetz und §§ 46 ff. Kommunalwahlordnung. Die Durchführung von Kommunalwahlen ist Angelegenheit der kommunalen Selbstverwaltung; ehrenamtliche Wahlvorstände sind unabhängig und nicht an Weisungen von Landesbehörden gebunden. Daher kann die Landesregierung zu den gestellten Fragen keine Auskünfte geben. Allgemein stellvertretend: Von Durchschnittswerten abweichende Ergebnisse in einzelnen Gemeinden oder Wahlbezirken sind nicht ungewöhnlich und rechtfertigen allein keine Überprüfungen. Bei Anhaltspunkten für missbräuchliche Stimmabgaben können Wahlvorstand und Wahlausschuss überprüfen; Wahlbeobachtung ist möglich.

Quelle: Hessen, Dokument 21/4980, Wahlperiode 21, eingereicht 17. August 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.