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HessenKleine AnfrageFreie Demokraten

❓ Rückbausicherheiten für Windenergieanlagen in Hessen

17. August 2026Dokument 21/4983 · WP 21Hessen
René Rock
WindenergieanlagenRückbausicherheitenRückbaukostenDynamisierungInflationsausgleich
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Anfrage befasst sich mit den Sicherheitsleistungen, die Betreiber von Windenergieanlagen in Hessen erbringen müssen, um sicherzustellen, dass die Kosten für Demontage, Fundamentbeseitigung und Entsorgung nach der Betriebsdauer (üblicherweise 20 Jahre oder mehr) nicht auf Grundstückseigentümer oder die öffentliche Hand übertragen werden. Bislang wird die Sicherheitsleistung nach der Formel "Nabenhöhe in Metern × 1.000 Euro" berechnet. Die Landesregierung bewertete diese Formel über Jahre hinweg als ausreichend und angemessen, erkennt aber inzwischen Anpassungsbedarf an.

👥 Wer ist betroffen?

Betreiber von Windenergieanlagen in Hessen, Grundstückseigentümer (auf denen Anlagen errichtet sind), Gemeinden und die öffentliche Hand, Landesregierung Hessen (zuständige Fachreferate), Recycling- und Entsorgungswirtschaft

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Der Abgeordnete fragt die Landesregierung zu zehn Punkten: (1) Wie wird die Diskrepanz zwischen der früheren Bewertung als ausreichend und dem neuen Anpassungsbedarf erklärt? (2) Auf welchen empirischen Daten basierte die Formel? (3) Warum wurden angekündigte Überprüfungen nicht zu verbindlichen Maßnahmen bei Preissteigerungen? (4) Was führte zur Änderung beim Windpark Mühlenberg? (5) Bei wie vielen Anlagen gilt noch die alte Formel? (6) Soll die dort angewendete Dynamisierung auch woanders gelten? (7) Welcher Preisindex eignet sich für Dynamisierung? (8) Wann tritt der neue Rückbauerlass in Kraft? (9) Welche rechtlichen Voraussetzungen ermöglichen Anpassungen bestehender Sicherheiten? (10) Welche verbindliche Dynamisierungsregelung wird in der Neufassung enthalten sein?

🔎 Was wurde geantwortet?

Das Dokument enthält die Kleine Anfrage mit zehn konkreten Fragen zur Landesregierung. Die Antwort der Regierung liegt noch nicht vor. Dokumentiert werden folgende Hintergrundtatsachen: Die Landesregierung erklärte 2019 und 2020, die Sicherheitsleistungen seien ausreichend und die Berechnungsformel bewährt und angemessen. Noch 2025 galt die alte Formel ohne Anpassungen an Kostenentwicklung. Die Fachagentur Wind und Solar kritisiert, dass die Nabenhöhe keinen direkten Bezug zu tatsächlichen Rückbaukosten hat und dass Inflationsausgleich über die lange Betriebsdauer berücksichtigt werden muss. Beim Windpark Mühlenberg wurde die Rückbausicherheit im laufenden Verwaltungsgerichtsverfahren erheblich erhöht und erstmals zeitlich dynamisiert, was Zweifel an der bisherigen Praxis aufwirft.

Quelle: Hessen, Dokument 21/4983, Wahlperiode 21, eingereicht 17. August 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.