📝 Einführung eines NGO-Transparenzregisters
📋 Worum geht es?
Der Antrag behandelt die Transparenz von Nichtregierungsorganisationen (NGOs) in Hessen. In Deutschland gibt es schätzungsweise etwa 650.000 staatlich geförderte NGOs, die sich als Vereine, Stiftungen, gemeinnützige GmbHs oder andere juristische Personen organisieren und in vielfältigen Themenfeldern tätig sind. Der Antrag thematisiert, inwiefern diese mit Steuermitteln geförderten Organisationen ihre parteipolitische Neutralität bewahren und der Öffentlichkeit Einblick in ihre Strukturen, Tätigkeiten und Finanzmittel geben sollten.
👥 Wer ist betroffen?
Staatlich geförderte NGOs in Hessen; Landesregierung Hessen; Bürger und Steuerzahler; zivilgesellschaftliche Organisationen, Vereine, Stiftungen und andere gemeinnützige Einrichtungen der Freien Wohlfahrtspflege.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Der Antrag fordert: (1) die Einrichtung eines verpflichtenden NGO-Transparenzregisters als Fortentwicklung der bestehenden 'Transparenzdatenbank Hessen'; (2) die Anwendung der zehn Transparenzkriterien der 'Initiative Transparente Zivilgesellschaft' (ITZ); (3) dass staatliche Förderung ausschließlich an NGOs bewilligt wird, die sich im Register eintragen und die ITZ-Kriterien erfüllen; (4) eine Gesetzesänderung der Hessischen Landeshaushaltsordnung (LHO, §§ 23, 44) zur rechtlichen Verankerung dieser verpflichtenden Transparenzpflicht.
🔎 Konkrete Inhalte
Das Dokument führt folgende Erkenntnisse an: Geschätzt 650.000 staatlich geförderte NGOs existieren in Deutschland. Die 'Initiative Transparente Zivilgesellschaft' definierte bereits 2010 zehn Transparenzkriterien für freiwillige Selbstauskunft; über 2.000 Organisationen haben sich angeschlossen. Hessen verfügt bereits über eine 'Transparenzdatenbank Hessen' mit Transparenzcharta für Organisationen der Freien Wohlfahrtspflege. Der Antrag argumentiert, dass freiwillige Transparenz nicht ausreicht; vielmehr müssen alle staatlich geförderten NGOs einer verpflichtenden Transparenzpflicht unterliegen. Das Dokument ist ein Antrag; das Abstimmungsergebnis oder eine detaillierte Regierungsantwort liegt noch nicht vor.