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HessenKleine Anfrage

❓ Datengrundlagen für Steuerung des hessischen Maßregelvollzugs

17. August 2026Dokument 21/4986 · WP 21Hessen
Sascha Herr
MaßregelvollzugDatengrundlagenKapazitätsauslastungPersonalentwicklungÜbergangsmanagement
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Kleine Anfrage bezieht sich auf die Datengrundlage von Steuerungsentscheidungen im hessischen Maßregelvollzug. Der Fragesteller verweist auf eine vorherige Antwort der Landesregierung, in der diese aussagte, dass trotz angespannter Belegungssituation keine Einschränkungen therapeutischer Angebote festgestellt worden seien und strukturelle Blockaden beim Übergang in nachgelagerte Versorgungssysteme nicht erkennbar seien. Der Fragesteller stellt diese Aussagen in Frage, da die Landesregierung nach eigenem Bekunden keine belastbaren Statistiken zur Personalfluktuation besitze und konkrete Fallzahlen zu Entlassungsverzögerungen nicht mitgeteilt worden seien.

👥 Wer ist betroffen?

Personen im Maßregelvollzug untergebrachte Patienten; Fachpersonal in Kliniken des Maßregelvollzugs; Gemeindepsychiatrische Versorgungseinrichtungen; Landesregierung Hessen

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Der Fragesteller fordert durch sechs konkrete Fragen auf: (1) Welche Kennzahlen und Indikatoren nutzt die Landesregierung zur Bewertung von Kapazitätsauslastung und Belegungsentwicklung? (2) Welche Daten zu Wartezeiten und Verzögerungen bei Aufnahmen liegen seit Beginn der 21. Wahlperiode vor? (3) Auf welcher Datengrundlage bewertet die Landesregierung die Personalentwicklung? (4) Welche Daten stützen die Aussage, dass Hessen sehr niedrige Verweildauern hat? (5) Auf welcher Datengrundlage gelangt die Landesregierung zur Feststellung fehlender struktureller Blockaden beim Übergang? (6) In wie vielen Fällen konnte eine therapeutisch vertretbare Entlassung wegen fehlender Anschlussangebote nicht oder verzögert umgesetzt werden?

🔎 Was wurde geantwortet?

Das Dokument enthält nur die Kleine Anfrage; die Antwort der Landesregierung liegt noch nicht vor. Der Fragesteller bezieht sich auf die vorherige Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 'Folgen, Steuerung und Übergangsprobleme im hessischen Maßregelvollzug' (Drs. 21/3437), in der die Landesregierung folgende Aussagen machte: Trotz angespannter Belegungssituation seien keine Einschränkungen therapeutischer Angebote aufgrund fehlender Kapazitäten festgestellt worden; die Kliniken seien jederzeit aufnahme- und behandlungsbereit gewesen; der Landesregierung lägen keine belastbaren Statistiken zur Personalfluktuation vor; strukturelle Blockaden beim Übergang seien nicht erkennbar; es würden lediglich Einzelfallbearbeitungen und bestehende Abstimmungsstrukturen verwiesen. Der Fragesteller in der aktuellen Anfrage stellt die Datenbasis dieser Aussagen grundsätzlich in Frage.

Quelle: Hessen, Dokument 21/4986, Wahlperiode 21, eingereicht 17. August 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.