❓ Datengrundlagen und Steuerung der Nachtökonomie in Hessen
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage befasst sich mit der Datengrundlage und strategischen Steuerung der Nachtökonomie in Hessen. Der Fragesteller kritisiert auf Basis einer vorherigen Antwort der Landesregierung (Drs. 21/3192), dass wesentliche Bereiche des hessischen Nachtlebens nicht systematisch erfasst werden. Nach Aussage der Landesregierung existieren keine statistischen Daten zur wirtschaftlichen Entwicklung von Clubs, Bars und Livemusikspielstätten, zu Lärmbeschwerden oder zu Straftaten im Umfeld von Ausgehvierteln. Der Fragesteller stellt in Frage, wie die Landesregierung ihre ordnungspolitischen Bewertungen, etwa zur Sperrzeitverordnung, ohne solide statistische Grundlagen treffen kann.
👥 Wer ist betroffen?
Betreiber von Clubs, Bars und Livemusikspielstätten in Hessen; Anwohner von Ausgehvierteln und Nachtkulturstandorten; Innenstädte Hessens als Wirtschafts-, Kultur- und Freizeitstandorte; Landesregierung und ihre Ressorts (Wirtschaft, Kultur, Stadtentwicklung, Tourismus, innere Sicherheit)
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Anfrage stellt vier konkrete Fragen: (1) Auf welcher Datengrundlage bewertet die Landesregierung die wirtschaftliche Entwicklung von Nachtbetrieben, wenn diese Daten nicht erhoben werden (Datenquellen, Kennzahlen zu Beschäftigung, Wertschöpfung, Besucherfrequenzen, touristischen Effekten)? (2) Welche Stelle trägt federführende Verantwortung für die ressortübergreifende Betrachtung der Nachtökonomie und wie wird die Zusammenarbeit koordiniert? (3) Wie wird die Nachtökonomie bei der Innenstadtpolitik als eigenständiger Wirtschafts-, Kultur- und Standortfaktor berücksichtigt? (4) Auf welche empirischen Erkenntnisse stützt sich die Aussage, dass die Sperrzeitverordnung einen sachgerechten Interessenausgleich ermöglicht, wenn keine Daten zu Lärmbeschwerden erhoben werden?
🔎 Was wurde geantwortet?
Das Dokument enthält ausschließlich die Kleine Anfrage; die Antwort der Landesregierung liegt nicht vor. Die Anfrage bezieht sich auf Informationen aus der vorherigen Antwort (Drs. 21/3192), wonach: (1) Keine statistischen Daten zur wirtschaftlichen Entwicklung von Clubs, Bars und Livemusikspielstätten erhoben werden; (2) Keine systematische Erfassung von Lärmbeschwerden im Zusammenhang mit nächtlichen Kultur- und Gastronomiebetrieben erfolgt; (3) Straftaten und Einsatzanlässe im Umfeld von Ausgehvierteln mangels Erfassungsparameter nicht gesondert auswertbar sind; (4) Aus der vorherigen Antwort weder eine landesweite Zuständigkeit noch eine eigenständige strategische Betrachtung der Nachtökonomie erkennbar ist.