Zurück zur Übersicht
HessenKleine Anfrage

❓ Nachweisbarkeit von Erkenntnissen und Steuerungsentscheidungen bei der Bekämpfung digitaler Gewalt

17. August 2026Dokument 21/4988 · WP 21Hessen
Sascha Herr
digitale GewaltDeepfakesEvidenzbasierungBerichtswegeSteuerungsentscheidungen
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Kleine Anfrage hinterfragt, auf welchen konkreten Erkenntnissen die Maßnahmen der Hessischen Landesregierung gegen digitale Gewalt basieren und wie diese Erkenntnisgewinnung nachvollziehbar ist. Der Fragesteller kritisiert, dass die bisherige Antwort der Regierung auf die Frage 21/3307 nicht konkret benannt hat, welche Tatsachenannahmen als falsch bewertet werden. Mit der Ankündigung neuer Maßnahmen seit März 2026 stellt sich verstärkt die Frage, welche empirischen Daten und Berichtswege den Entscheidungen zugrunde liegen und wie deren Wirksamkeit gemessen wird.

👥 Wer ist betroffen?

Landesregierung Hessen, spezialisierte Strukturen bei Polizei und Justiz, Frauen, die digitale Gewalt erleben (insbesondere sexualisierte Deepfakes), Bürgerinnen und Bürger in Hessen.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Der Fragesteller fordert konkrete Antworten auf sieben Fragen: (1) Welche Erkenntnisse zur digitalen Gewalt gegen Frauen lagen der Regierung vor (außerhalb polizeilicher Statistiken) und aus welchen Quellen? (2) Über welche Berichts- und Meldewege wurden diese Erkenntnisse innerhalb der Verwaltung erhoben und weitergegeben? (3) Welche Steuerungsentscheidungen und Maßnahmen wurden basierend darauf seit Beginn der Wahlperiode 21 getroffen? (4) Welche empirischen Erkenntnisse waren ausschlaggebend für die neuen Maßnahmen seit März 2026 (zentrale Ansprechstelle beim Landeskriminalamt, Lagebild, Kompetenznetzwerk Deepfake, Einheit Digitale Gewalt)? (5) Welche messbaren Ziele und Erfolgskriterien wurden für diese neuen Strukturen festgelegt? (6) Wie begründet sich die Erstellung eines Lagebildes angesichts der bisherigen Aussage, dass nicht alle Vorgänge statistisch erfasst werden müssen? (7) Welche Formulierungen in den vorherigen Fragen bewertet die Regierung als Unterstellungen und widersprechen sie den von der Regierung selbst mitgeteilten Erkenntnissen?

🔎 Was wurde geantwortet?

Das Dokument enthält nur die Kleine Anfrage; die Antwort der Landesregierung liegt noch nicht vor. Aus der Vorbemerkung wird deutlich, dass die Landesregierung in der Drs. 21/3307 argumentiert hatte, dass das Fehlen statistischer Erhebungen nicht bedeutet, dass den Fachebenen Erkenntnisse fehlten, da Berichts- und Meldewege zur Bewertung und Steuerung der Maßnahmen bestünden. Inzwischen hat die Landesregierung zusätzliche Maßnahmen gegen digitale Gewalt angekündigt und umgesetzt, darunter eine zentrale Ansprechstelle beim Hessischen Landeskriminalamt, ein landesweites Lagebild zu sexualisierten Deepfakes, ein Kompetenznetzwerk Deepfake und eine Einheit Digitale Gewalt bei der Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität.

Quelle: Hessen, Dokument 21/4988, Wahlperiode 21, eingereicht 17. August 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.