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HessenKleine Anfrage

❓ Steuerung, Wirksamkeit und Verwertung beim Management invasiver jagbarer Arten in Hessen

18. August 2026Dokument 21/4989 · WP 21Hessen
Sascha Herr
Waschbären ManagementInvasive ArtenJagdmanagementTierschutz vs. ArtenschutzDatenerfassung und Evaluation
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Kleine Anfrage behandelt das Management invasiver gebietsfremder Tierarten in Hessen, insbesondere des Waschbären. Anlass sind die erweiterten Bejagungsmöglichkeiten seit dem 1. April 2026 und die fehlende Fortführung eines wissenschaftlich begleiteten Pilotprojekts zur Unfruchtbarmachung von Waschbären in Kassel. Im Jagdjahr 2024/2025 wurden über 40.000 Waschbären erlegt, gefangen oder als Fall- und Unfallwild registriert. Der Fragesteller möchte transparent gemacht wissen, welche quantifizierten Ziele die Landesregierung für das Management dieser Arten hat und wie sie die Wirksamkeit ihrer Maßnahmen überprüft.

👥 Wer ist betroffen?

Naturschutz und Artenschutz in Hessen; Jagdwirtschaft und Jäger; heimische Wildtiere, deren Bestände durch Prädation gefährdet sind; Öffentlichkeit und Tierschutzorganisationen wegen des Konflikts zwischen Jagd und Tierschutz.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Der Fragesteller stellt zehn Fragen: (1) Welche quantifizierten Zielgrößen für das Management von Waschbär, Nutria, Marderhund und Mink? (2) Anhand welcher Kennzahlen wird Wirksamkeit bewertet? (3) Welche messbaren Auswirkungen erwarten sich von den erweiterten Bejagungsmöglichkeiten? (4) Kriterien und Zeitrahmen zur erstmaligen Bewertung der Wirksamkeit? (5) Bewertung der kritischen Position der Landestierschutzbeauftragten? (6) Gründe für die Zuständigkeitsänderung beim Kasseler Pilotprojekt? (7) Voraussetzungen zur Fortführung des Pilotprojekts und Zeitrahmen? (8) Zahlen der amtlichen Trichinen-Untersuchungen? (9) Daten zur Verwertung erlegter Tiere? (10) Daten zur Beseitigung nicht verwerteter Tiere und entstehende Kosten?

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung antwortet teilweise ausweichend: Zu Zielgrößen: Artspezifische quantitative Ziele wurden nicht festgelegt; Ziel ist gemäß EU-Verordnung 1143/2014 die Verhinderung weiterer Ausbreitung. Zu Kennzahlen: Keine konkreten Messinstrumente genannt. Zu messbaren Auswirkungen: "Dämpfung" der Bestandsentwicklung erwartet, konkrete prozentuale Reduktion nicht "belastbar prognostizierbar"; intensive Jagd kann Prädationsdruck deutlich verringern. Zu Evaluierungskriterien: Wirksamkeit wird im Rahmen regulärer Jagdverordnungs-Evaluierung bewertet (kein Zeitrahmen). Zu Tierschutzposition: Intensive Bejagung kann Bestände reduzieren; EU-Verpflichtung zum Management besteht unabhängig davon. Zu Pilotprojekt: Zuständigkeit 2025 neu geregelt; Gespräche zwischen Bund und Ländern dauern an, keine konkreten Bedingungen für Fortführung benannt. Zu Fragen 8-10: Der Landesregierung liegen keine Daten vor; es werden keine systematischen Datenerhebungen durchgeführt.

Quelle: Hessen, Dokument 21/4989, Wahlperiode 21, eingereicht 18. August 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.