❓ Wie will Hessen die Belastung durch Investitionskosten in der Pflege wirksam senken?
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage befasst sich mit der Finanzierung von Investitionskosten in der stationären Pflege in Hessen. Hintergrund ist die hohe finanzielle Belastung pflegebedürftiger Menschen und der örtlichen Sozialhilfeträger durch Investitionskosten in Pflegeeinrichtungen. Die Anfrage basiert auf Daten, wonach Hessen 2024 nur 116.600 Euro Bundesmittel für Investitionskostenförderung in der Pflege erhielt – umgerechnet nur 0,3 Euro pro pflegebedürftiger Person.
👥 Wer ist betroffen?
Etwa 423.400 pflegebedürftige Menschen in Hessen (Stand Ende 2023), örtliche Träger der Sozialhilfe, stationäre Pflegeeinrichtungen und deren Träger, sowie indirekt pflegende Angehörige.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fraktion stellt zehn konkrete Fragen: (1) Ausgezahlte Landesmittel für investive Förderungen 2021–2025; (2) Zahl der Pflegeeinrichtungen mit Landesförderung; (3) Förderung pro Pflegeplatz; (4) Nicht gedeckte Investitionskosten pro Platz; (5) Durchschnittliche Investitionskosten pro Platz in allen hessischen Kreisen; (6) Bruttoausgaben der Sozialhilfeträger für Pflegehilfe 2021–2025; (7) Anteil der Investitionskosten an diesen Ausgaben; (8) Aus LuKIF-Mitteln angemeldete Summe für Pflegeinvestitionen (Stand Juli 2026); (9) Geplanter Haushaltsansatz 2027 für investive Pflegeförderung; (10) Geschätzter jährlicher Mittelbedarf für vollständige Übernahme der Investitionskosten.
🔎 Was wurde geantwortet?
Das Dokument enthält nur die Fragen der Fraktion; die Antwort der Landesregierung liegt nicht vor. Die Anfrage basiert auf: 423.400 pflegebedürftige Menschen in Hessen (Ende 2023); Bundesmittel 2024: 116.600 Euro (0,3 Euro pro Person); Landeshaushalt 2026 für Pflegestrategie: 4,05 Millionen Euro (aber nicht ausschließlich für Investitionen); durchschnittlicher Investitionskostensatz in geförderten Einrichtungen (1. Januar 2026): 18,52 Euro täglich pro Platz; Bruttoausgaben der Sozialhilfeträger 2024: 472,4 Millionen Euro.